05.05.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Grobe Beleidigungen und Bedrohungen des Vorgesetzten stellen einen Grund für eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung dar. Solche Entgleisungen sind als so schwerwiegend anzusehen, dass das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufzulösen, das Interesse des Arbeitnehmers an Weiterbeschäftigung überwiegt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es dann nicht, so die Essenz aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 06.11.2020 (Az. 10 Sa 280/19 ).
04.05.2022 · Nachricht ·
Bewertungsportale
Ärzte, deren Basisdaten ungefragt vom Bewertungsportal Jameda übernommen wurden, haben keinen DSGVO-Löschungsanspruch gegen den Anbieter, da für die Speicherung ein berechtigtes Interesse besteht (Bundesgerichtshof ...
03.05.2022 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Wer beim gemeinsamen Nordic Walking die Stöcke falsch einsetzt, sodass eine andere Person darüber stolpert und sich beim Sturz verletzt, kann sich nicht auf einen Haftungsausschluss berufen. Der Geschädigte muss aber ...
02.05.2022 · Fachbeitrag ·
Klimaschutz
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums stammt etwa ein Fünftel der CO 2 -Emissionen in Deutschland aus dem Verkehr. Hauptverursacher beim Ausstoß von Treibhausgasen im Personenverkehr ambulanter Gesundheitseinrichtungen sind private Fahrzeuge, die z. B. Personal und Patienten einer Physiopraxis für die An- und Abfahrt nutzen. Als Praxisinhaber können Sie hier etwas für den Klimaschutz tun.
29.04.2022 · Fachbeitrag ·
Praxiskosten
Wenn Sie eine Privatpraxis eröffnet haben und diese gut läuft, haben Sie von Anfang an viele Patienten und Sie selbst sind voll ausgelastet. Bald denken Sie an Entlastung und die Einstellung von Mitarbeitern.
29.04.2022 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Neben der Firmenwagenüberlassung (PP 01/2022, Seite 15) kommt die Überlassung eines Jobrads an Angestellte immer mehr in Mode. Einerseits sind die Kosten gering und die Umsetzung ist einfach zu handhaben, andererseits ...
29.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Einem Arbeitnehmer, der einem Kollegen mit einem Hitlergruß gegenübertritt, darf fristlos gekündigt werden. Diese Geste ist ein nationalsozialistisches Kennzeichen, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss (Arbeitsgericht [AG] Hamburg, Urteil vom 20.10.16, Az. 12 Ca 348/15).