06.06.2023 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Informationsbroschüre „Praxiswissen Heilmittel“ aktualisiert (online unter iww.de/s8182 ). Diese richtet sich zwar in erster Linie an die verordnenden Ärzte und Psychotherapeuten. Da aber Physiotherapeuten jede einzelne Verordnung prüfen müssen, und auch einzelne Angaben darauf selbst korrigieren dürfen (vgl. PP 06/2023, Seite 3 ff.), ist sie auch für sie nützlich.
26.05.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nicht immer verläuft ein Arbeitsverhältnis störungsfrei. Bei kleineren Versäumnissen des Mitarbeiters können Sie jedoch nicht direkt kündigen, sondern müssen erst eine Abmahnung aussprechen (PP 05/2022, Seite 4 f.
26.05.2023 · Fachbeitrag ·
Betriebswirtschaft
Wer seine Physiopraxis voranbringen will, benötigt Informationen darüber, wie die eigene Praxis im Vergleich zu anderen Praxen aufgestellt ist (PP 07/2016, Seite 13 f.). Vor diesem Hintergrund haben die ...
25.05.2023 · Fachbeitrag ·
Praxisabgabe
Private Investitionen in Gesundheitseinrichtungen sind umstritten. Insbesondere die Gesundheitspolitik und die gesetzlichen Krankenkassen befürchten eine Kommerzialisierung im Gesundheitswesen. Die Stiftung Gesundheit hat Inhaberinnen und Inhaber von Gesundheitseinrichtungen gefragt, ob sie schon einmal ein Übernahmeangebot erhalten haben. Während 11,7 Prozent der niedergelassenen Ärzte (Fachärzte: 17,1 Prozent) mit „ja“ antworteten, sind es bei den nicht ärztlichen Heilberuflern nur 4,4 Prozent. Bei ...
25.05.2023 · Fachbeitrag ·
Studie
An der Fitnessweisheit „Das Waschbrett wird in der Küche gemacht“ (vgl. iww.de/pp , Abruf-Nr. 47298633 ) scheint etwas dran zu sein. Jedenfalls legt eine Studie aus den USA nahe, dass eine gesunde Ernährung die ...
24.05.2023 · Fachbeitrag ·
Mindestlohn
Ein Yoga-Ashram darf sich nur auf das verfassungsmäßige Selbstbestimmungsrecht als Religionsgemeinschaft berufen, wenn der Betreiber über ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung verfügt.
24.05.2023 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnungen
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten müssen jedes Rezept, das neu in die Praxis kommt, auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit überprüfen – vor Behandlungsbeginn (vgl. PP 11/2018, Seite 11 ff.). Diese Prüfpflicht sollten Sie sehr genau erfüllen, um Absetzungen bei der Abrechnung zu vermeiden.