16.08.2023 · Fachbeitrag ·
Nebentätigkeit
Viele Physiotherapeuten sind neben ihrer Tätigkeit als Therapeut auch noch nebenberufliche Dozenten oder Kursleiter an einer VHS, der Kneipp-Akademie oder ähnlichen Einrichtungen. Dabei kann die Frage auftreten, ob die ausgeübte Tätigkeit als Dozent oder Kursleiter arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben kann und wenn ja, welche. Wie so häufig kommt es für die Antwort auf diese Frage immer auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an.
15.08.2023 · Fachbeitrag ·
Grundlagenforschung
Im Rahmen der Studie „EFFECT-BACK“ (s. u.) suchen das psychologische Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie die Unikliniken Essen, Heidelberg, Landau und Marburg teilnehmende Personen mit ...
14.08.2023 · Fachbeitrag ·
QM-Refresher
Teamwork ist eine wichtige Stellschraube in der Arbeitskultur und im Qualitätsmanagement (QM). Richtig gelebtes Teamwork trägt maßgeblich zu einem positiven Arbeitsklima bei, schweißt ein Team zusammen und schafft ...
10.08.2023 · Fachbeitrag ·
Soziologie
Eine soziologische Studie der Universität Zürich bestätigt, dass ein beträchtlicher Anteil von Erwerbstätigen ihre Arbeit als sozial nutzlos empfinden. Arbeitnehmende in Finanz-, Verkaufs- und Managementberufen kommen dabei tendenziell öfter zum Schluss, dass ihre Jobs der Gesellschaft wenig nützen.
02.08.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Jede Physiotherapeutin und jeder Physiotherapeut telefoniert – privat und beruflich. Das Problem in der Praxis: Wie lassen sich die beruflich veranlassten Kosten von der Steuer absetzen? Denn oft besteht nur ein ...
02.08.2023 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
„Zurück zur Natur“ lautet der Trend in den vergangenen Jahren. Das macht auch vor grundlegenden Bewegungsmustern wie dem Gehen und Laufen nicht Halt. Barfußschuhe sind mittlerweile normal, und auch das reine ...
28.07.2023 · Fachbeitrag ·
Wissenschaftliche Arbeiten
Betriebsausgabenpauschalen sind eine gute Möglichkeit, den Gewinn auf einfachem Weg zu mindern. Auch für eine nebenberufliche wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit sowie für Vortrags- oder Lehr- und Prüfungstätigkeiten, kann eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch genommen werden. Bis einschließlich 2022 betrug sie 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 614 Euro jährlich. Seit dem 01.01.2023 beträgt sie 25 % der Betriebseinnahmen und höchstens 900 Euro ...