28.09.2022 · Fachbeitrag ·
Personal
Gerade die Coronapandemie hat den bestehenden Fachkräftemangel in der Physiotherapie verstärkt: Zu den stagnierenden Auszubildenden- und Absolventenzahlen kommt hinzu, dass der Bedarf an physiotherapeutischen Leistungen weiter steigt und sich auch in der Physiotherapie viele Angestellte neu orientieren. Und genau hier müssen sich die Inhaber von Praxen und Gesundheitszentren dem Wandel der Zeit stellen: Um Fachkräfte dauerhaft an die Einrichtung zu binden und neue hinzuzugewinnen, ist in der ...
27.09.2022 · Nachricht ·
Infektionsschutz
Beschäftigte in Physiopraxen sind aufgrund der Einführung der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht seit dem 15.03.2022 gemäß § 20a IfSG verpflichtet, einen Impf- oder Genesenennachweis gegenüber ihrem ...
26.09.2022 · Fachbeitrag ·
Leserservice
Besitzen Sie eine Immobilie und haben Sie Ihre Grundsteuerwerterklärung schon erledigt? Immobilieneigentümer sind aufgefordert, diese Erklärung gegenüber der Finanzverwaltung bis zum 31.10.2022 per ELSTER abzugeben.
26.09.2022 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Täglich wird auch in Physiopraxen bar bezahlt. Um als Praxisinhaber Ihr Risiko von Kassenfehlbeständen zu minimieren, können Sie mit den Mitarbeitern eine Mankoabrede treffen. Im Gegenzug erhalten diese ein steuer- und beitragsfreies Mankogeld. So entsteht eine echte Win-win-Situation.
23.09.2022 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht von privaten Anbietern gilt unabhängig davon, ob sich das Kursangebot an Säuglinge (bis zwölf Monate) oder Kleinkinder (12 bis 36 Monate) richtet. Das hat der ...
23.09.2022 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Was einst der Protagonist in Sten Nadolnys Roman im 19. Jh. entdeckte, gilt auch heute noch: In Zeiten von immer schnellerer Kommunikation, ständiger Erreichbarkeit, zunehmendem Stress und in einer gefühlt ...
21.09.2022 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Krankheitsbilder in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Die Änderungen sollen zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium sowie die Veröffentlichung im Bundesanzeiger stehen noch aus. Bis dahin gilt weiterhin die Fassung vom 01.07.2021 (online unter iww.de/s6955 ).