InfektionsschutzNeuer Impfstatus ab dem 01.10.2022 und die Auswirkungen auf die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht
27.09.20229260 Min. LesedauerIWW
Beschäftigte in Physiopraxen sind aufgrund der Einführung der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht seit dem 15.03.2022 gemäß § 20a IfSG verpflichtet, einen Impf- oder Genesenennachweis gegenüber ihrem Arbeitgeber zu erbringen bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer med. Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Mit Wirkung zum 01.10.2022 wurde nun das Infektionsschutzgesetz erneut geändert, u. a. in Bezug auf die Frage, wann eine Person als vollständig geimpft gilt und wann nicht.
Bis zum 30. September 2022 hat ein vollständiger Impfschutz im Sinne der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgelegen, wenn die betroffene Person
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