01.06.2005 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht/Kalkulation und Vertragsgestaltung (Teil 2)
In Ausgabe 5/2005 (Zugriff auch im Archiv:
www.iww.de
) wurde erläutert, wie Sie die Gehälter grundsätzlich kalkulieren. In diesem Beitrag stellt „Praxisführung professionell“ zwei Gehaltsmodelle vor, die Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität sichern.
01.06.2005 · Fachbeitrag ·
Vertragsgestaltung (Teil 5)
In der Mai-Ausgabe wurde die Praxisgemeinschaft als Möglichkeit der Zusammenarbeit von Physiotherapeuten bereits vorgestellt. Dabei erfolgte eine grundsätzliche Einordnung dieser Gesellschaft als Cost-Sharing-Modell.
01.06.2005 · Fachbeitrag ·
Im Rahmen der Heilmittel-Richtlinien ist die Konduktive Förderung nach Petö für Ihre freiberufliche Tätigkeit
nicht
verordnungsfähig (siehe Ausgabe 5/2005, Seite 1 f.). Die Behandlungsmethode darf jedoch in ...
01.06.2005 · Fachbeitrag ·
Abrechnung/Praxisführung
Derzeit befinden sich die Krankenhäuser in der Einführungsphase der Fall-
pauschalen (DRG - Diagnosis Related Groups). Das heißt: Die Kliniken erhalten für jeden Patienten entsprechende Mittel von der Krankenkasse. Die Höhe der Pauschale ist abhängig vom Krankheitsbild des Patienten bei seiner stationären Aufnahme. Mit den DRG wird das bisherige System der Tagessätze abgelöst. Es besteht für Krankenhäuser kein Anreiz mehr, Patienten möglichst lange stationär zu versorgen. Im Gegenteil: Die Kliniken ...
01.05.2005 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung in der physiotherapeutischen Praxis (Teil 3)
Wenn sich der Betriebsprüfer bei Ihnen angekündigt hat, haben Sie für die Vorbereitung in der Regel zwei Wochen Zeit. Nutzen Sie diese Zeit, um gemeinsam mit Ihrem Steuerberater die für die Prüfung vorgesehenen ...
01.05.2005 · Fachbeitrag ·
Gesellschaftsrecht
Neue Partner haften bei Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis auch für
berufliche
Fehler der Altgesellschafter - unabhängig davon, ob der Behandlungsfehler schon vor dem Beitritt verursacht wurde. Das haben die ...
01.05.2005 · Fachbeitrag ·
Vertragsgestaltung (Teil 4)
Eine Praxisgemeinschaft stellt neben der Rechtsform der Gemeinschaftspraxis ebenfalls eine sinnvolle Alternative zur Einzelpraxis dar. Auch hier handelt es sich zivilrechtlich um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gemäß § 705 ff. BGB. Bei der Praxisgemeinschaft bleibt aber jede Praxis rechtlich selbstständig - mit eigener IK-Nummer, also eigener Abrechnung. Das Ziel der Praxisgemeinschaft ist in erster Linie, die Kosten der zusammenarbeitenden Einzelpraxen durch Cost-Sharing zu minimieren. Die ...