Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2003 | Geringfügige Beschäftigung

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: So können Sie Ihre Steuerbelastung drücken

    Die Mitarbeit Ihres Ehegatten als pauschalbesteuerter Geringverdiener kann sich in Ihrer physiotherapeutischen Praxis bezahlt machen. Natürlich spielen persönliche Faktoren eine Rolle, die Sie mit Ihrem Steuerberater individuell erörtern müssen.

    Anhand der nachfolgenden Analyse wird deutlich, welche finanziellen Vorteile ein Ehegatten-Arbeitsvertrag bringen kann. Beachten Sie dazu auch die Tabelle auf Seite 18!

    Basisfall:

    Ein Physiotherapeut erwirtschaftet 50.000 Euro Gewinn im Jahr. Die Familie hat keine weiteren Einkünfte. Unter Berücksichtigung maximaler Vorsorgeaufwendungen ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von 6.761 Euro. Diese kann durch ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis reduziert werden.

    Variante 1:

    Der Praxisinhaber zahlt seinem Ehepartner monatlich 400 Euro und entrichtet die Abgabenpauschale in Höhe von 25  Prozent. Das Arbeitsverhältnis ist bei der Einkommensteuerveranlagung nicht zu berücksichtigen. Der Praxisinhaber kann Betriebsausgaben in Höhe von 6.000 Euro pro Jahr ansetzen. Die jährliche Steuerersparnis beträgt 1.677 Euro. Der Ehegatte erwirbt dabei aber nur geringe Rentenversicherungsansprüche. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der Ausgabe 01/2003, Seite 7 .

    Variante 2:

    Möchte der Ehegatte bei 400 Euro Verdienst höhere Rentenversicherungsansprüche erwerben (Aufstockung aus seinem Netto-Gehalt um 7,5 Prozent), so gibt es im Vergleich zur Variante 1 nur eine Änderung bei den Aufwendungen zur Sozialversicherung. Betriebsausgaben fallen wie in Variante 1 in Höhe von 6.000 Euro pro Jahr an. Die Steuerersparnis beträgt ebenfalls 1.677 Euro. Die Einkünfte des Ehegatten bleiben auch hier auf Grund der Lohnsteuerpauschalierung im Rahmen der Einkommensteuererklärung unberücksichtigt.

    Unter Liquiditätsgesichtspunkten müssen bei diesen beiden Varianten aber auch die Zahlungen an die Sozialversicherung mit in die Überlegungen einbezogen werden. Denn diese Zahlungen mindern den Steuervorteil. In Variante 2 sinkt durch die Einzahlung in die Rentenkasse der Steuervorteil nach Sozialversicherung um 360 Euro.

    Gestaltungsvarianten beim Ehegatten-Arbeitsverhältnis
      Basisfall Variante 1 Variante 2
      ohne Ehegattengehalt 400-Euro-Job 400-Euro-Job mit Rentenversicherungs-
    aufstockung
    Gewinn pro Jahr 50.000 50.000 50.000
    - Ehegatten-Arbeitslohn (Betriebsausgabe der Praxis) 0 6.000 6.000
    = Einkünfte 50.000 44.000 44.000
    - Vorsorgeaufwendungen 10.210 10.210 10.210
    = steuerpflichtiges Einkommen 39.790 33.790 33.790
    - Einkommensteuer / Solidaritätszuschlag 6.761 4.988 4.988
    + Steuerpauschale (2 Prozent) 0 96 96
    = Steuerbelastung 6.761 5.084 5.084
    Steuerersparnis
    (Vergleich mit Basisfall)
    ./. 1.677 1.677
    -Aufwendungen zur Sozialversicherung inklusive Arbeitnehmer-Anteil 0 1.104 1.464
    = verbleibender Vorteil ./. 573 213
    Gestaltung des Arbeitsvertrags