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  • 01.02.2003 | Kennzahlen für die Praxisführung

    Betriebswirtschaftliche Analyse: Was bleibt unter dem Strich übrig?

    von Anja David-Gruber und Dr. Reinhard Herzog, Gammertingen

    Vielen Heilberuflern sind Zahlen und kaufmännisch-steuerliche Dinge ein Greuel. Gerne wird dies folglich an einen Steuerberater übergeben, der sich dann um alles kümmert. Doch so einfach sollten Sie es sich nicht machen. Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick über wesentliche Kennziffern und Randbedingungen! Denn nur so können Sie die Entwicklung Ihrer Praxis kontrollieren. Die kaufmännische und buchhalterische Detailarbeit können Sie dann getrost delegieren. In der ersten Folge dieser betriebswirtschaftlichen Einführung steht die wichtigste Frage im Zentrum: Was bleibt eigentlich unter dem Strich für Sie übrig?

    Erstellen Sie sich ein einfaches Kalkulationsschema!

    Ertrag ist gleich Umsatz minus Kosten. Doch bei der Berechnung lauern kleinere Fallen. Nutzen Sie deshalb das unten abgebildete Kalkulationsbeispiel.

    So füllen Sie den Kalkulationsbogen für Ihre Praxis aus:

    Zunächst benötigen Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Abrechnungen. Bedenken Sie aber, dass auf den monatlichen Abrechnungen nicht alle Kosten vollständig erscheinen: Versicherungen und verschiedene Beiträge werden in der Regel nur einmal im Jahr abgebucht. Auch Abschreibungen müssen nicht zwingend Monat für Monat anteilig aufgeführt sein. Fragen Sie Ihren Steuerberater, inwieweit eine "abgegrenzte" Auswertung dieser "kalkulatorischen Kosten vorgenommen wird! Werden einmalige Kosten - zum Beispiel das 13. Gehalt der Mitarbeiter - über das Jahr verteilt?

    Für Ihre Jahresplanung sollten Sie nun zwei Szenarien durchspielen: eine Worst-case- und eine Best-case-Betrachtung. Das Kalkulationsschema ist insgesamt so einfach gehalten, dass Sie dann abschätzen können, was zu erwarten ist.

    Interpretation der einzelnen Positionen

    Prinzipiell müssen die Geldflüsse auf der betrieblichen Seite sowie die individuelle, private Situation sorgfältig unterschieden werden. Sicher kennen auch Sie Fälle, in denen der Inhaber einer im Grunde kerngesunden Praxis auf Grund privater finanzieller Eskapaden ins Straucheln gekommen ist.

    Vom Umsatz zum operativen Gewinn:

    Der operative Gewinn ergibt sich vereinfacht aus dem Umsatz minus aller wirklich in Geld anfallenden Kosten. Dieser Betrag fällt als Überschuss tatsächlich an. Wie hoch er ausfällt, hängt sehr stark von der einzelnen Praxis ab. Als Richtwert kann eine Spannbreite von 40 bis 60 Prozent vom Umsatz gelten. Sehr große Praxen mit hohen Kosten werden diesen Korridor nicht erreichen, kleine Praxen hingegen werden oft weniger als 40 Prozent Gesamtkosten haben müssen, um über die Runden zu kommen.

    Vom operativen Gewinn zum zu versteuernden Einkommen: