01.03.2007 · Fachbeitrag ·
Betriebswirtschaftliche Steuerung
Nicht alles lässt sich in Euro und Cent ausdrücken, und dennoch können „weiche Faktoren“ außerordentlich erfolgswirksam sein. Während der Blick auf die harten finanziellen Realitäten als notwenige Pflicht betrachtet wird, werden die „weichen Faktoren“ als unternehmerische Kür angesehen und oft auch vernachlässigt.
01.03.2007 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung / OVG Koblenz
Um den andauernden Verordnungsrückgang zu kompensieren, bieten viele Physiotherapeuten Privatleistungen auch ohne Verordnungen an. Allerdings: Diese Tätigkeitsfelder stehen der vielfach vertretenen Auffassung ...
01.03.2007 · Fachbeitrag ·
Praxismietvertrag - Teil 3
Ein richtig gestalteter Mietvertrag schafft Sicherheit im Praxisbetrieb, während des Mietverhältnisses, bei Kooperationen und letztlich auch bei der Praxisabgabe. Als Fortsetzung der als Baukastensystem konzipierten ...
01.02.2007 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nach § 14 Absatz 2 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) kann ein Arbeitnehmer aus Gründen der Arbeitsmarktförderung ohne sachlichen Grund mit einem befristeten Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren eingestellt werden. Innerhalb dieser zeitlichen Grenze ist es zulässig, den Vertrag höchstens dreimal zu verlängern. Vorsicht ist allerdings für Arbeitgeber bei Verlängerungen solcher Arbeitsverträge geboten: Wird die Verlängerung mit der Veränderung ...
01.02.2007 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Viele Praxisinhaber sehen es nicht gern, wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit das Internet auch für private Zwecke nutzen. Ein solcher „Missbrauch“ ist aber nicht gleich ein Grund für eine fristlose ...
01.02.2007 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht / Gesetzgebung
Kaum ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft (siehe „Praxisführung professionell“ Ausgabe 9/2006, S.1 ff.), ist schon die erste Änderung beschlossen worden. Von den in § 10 AGG „erlaubten“ ...
01.02.2007 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Ein Finanzamt darf einen Einspruch nicht über Monate mit der Begründung unbearbeitet liegen lassen, dass der Einspruch „wegen der Vielzahl der anhängigen Rechtsbehelfe derzeit nicht bearbeitet werden kann“. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 27.04.2006, Az: IV R 18/04 - Volltext:
www.iww.de
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062869
).