01.02.2006 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Arbeitgeber müssen der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar 2006 den bisher auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte bescheinigten Bruttoarbeitslohn sowie die Steuer- und Sozialversicherungsabzüge in einer elektronischen Lohnsteuer-Bescheinigung für das Kalenderjahr 2005 direkt mit amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Dieser Termin sollte von den Arbeitgebern unbedingt eingehalten werden, weil viele Arbeitnehmer ihre Steuererklärungen wegen zu erwartender ...
01.02.2006 · Fachbeitrag ·
Zulassungsrichtlinien
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat eine Krankenkasse verurteilt, eine Praxis zuzulassen, obwohl die geforderte Mindestraumhöhe nicht eingehalten wurde (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.7.
01.02.2006 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Die Frage, wann und in welchem Umfang Sie als Physiotherapeut für Ihre Leistungserbringung haften, hat im Vergleich zu Ärzten in der Rechtsprechung bislang eine nur untergeordnete Bedeutung gespielt.
01.01.2006 · Fachbeitrag ·
Rehasport und Funktionstraining
Wenn Sie Rehabilitationssport und Funktionstraining siehe Ausgabe 12/2005, S.1 ff. anbieten wollen, sollten Sie genau prüfen, was günstiger ist: die Angliederung an eine bestehende Organisation oder die Gründung eines eigenen Vereins. Da die Gründung eines gemeinnützigen eingetragenen Vereines Aufwand in formaler und in finanzieller Hinsicht verursacht, sollten Sie vorab die voraussichtlichen Einnahmen und Kosten kalkulieren.
01.01.2006 · Fachbeitrag ·
Änderungen im Steuerrecht
Mit dem Koalitionsvertrag und den auf den Weg gebrachten Änderungen in der Steuergesetzgebung wird die Zielrichtung der neuen Bundesregierung sichtbar. Einerseits ist eine Unternehmenssteuerreform geplant, mit der auch ...
01.01.2006 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Als Physiotherapeut sind Sie nicht zur doppelten Buchführung nach Steuer- und Handelsrecht verpflichtet. Dennoch gelten für Sie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten:
01.01.2006 · Fachbeitrag ·
Steuertermine 2006
Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind Steuertermin, sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen.