10.01.2008 · Fachbeitrag ·
Private Altersvorsorge
Wer einen finanziell abgesicherten Ruhestand erleben will, sollte so früh wie möglich Geld auf die hohe Kante legen. Für nicht gesetzlich rentenversicherte selbstständige Physiotherapeuten lesen Sie zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auch „Praxisführung professionell“, Ausgabe 10/2007, S. 17 f., die sich eine - auch noch staatlich geförderte - Altersversorgung aufbauen möchten, ist in diesem Kontext die Rürup-Rente interessant.
10.01.2008 · Fachbeitrag ·
Zukunftssicherung
In Zeiten eines sich ändernden Gesundheitsmarktes sind interdisziplinäre Kooperationsmodelle notwendiger denn je. Durch eine sinnvolle und kostenoptimierte Zusammenarbeit lässt sich der Ertrag für alle Partner ...
10.01.2008 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungsrecht
Am 30. November 2007 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Sozial-versicherungsänderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
10.01.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ein Ausgleich von Überstunden durch Freistellung von der Arbeit ist auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 21.8.1991, Az: 5 AZR 91/91. Jedoch hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf jetzt klargestellt, dass dies nur gilt, wenn die Zeiten der Arbeitsbefreiung schon vor der Erkrankung des Arbeitnehmers festgelegt und bekannt gegeben waren Urteil vom 6.6.2006, Az: 16 [18] Sa 167/06, Abruf-Nr: 063113. Wenn der Arbeitgeber bei Erstellung des ...
10.01.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In Ausgabe 7/2007 von „Praxisführung professionell“ S. 5 f. haben wir darüber berichtet, dass Teilzeitbeschäftigte gemäß § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG bei der Besetzung einer im Betrieb ...
10.01.2008 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Ebenso wie Ärzte sind auch Physiotherapeuten zur Aufklärung ihrer Patienten verpflichtet. Es ist dabei zwischen der therapeutischen und der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht zu unterscheiden.
10.01.2008 · Fachbeitrag ·
Schuldrecht
Bisher reichte es, den Zeitpunkt bis zu dem die Zahlung erfolgt sein muss auf der Rechnung oder im Behandlungsvertrag festzuhalten. Diese Ansicht hat der Bundesgerichtshof BGH in einem aktuellen Urteil präzisiert und Folgendes entschieden: Wenn Sie in einer Rechnung ein Zahlungsziel nennen, befindet sich ein Patient nicht schon in Zahlungsverzug, wenn die angegebene Zahlungsfrist abgelaufen ist. Sie müssen das Zahlungsziel außerdem bereits im Behandlungsvertrag festlegen BGH, Urteil vom 25.10.2007, Az: III ZR ...