01.05.2007 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In Praxen kann unklar sein, ob und wann „Alt-Arbeitnehmer“ noch Kündigungsschutz nach dem alten Kündigungsschutzgesetz KSchG genießen. Hintergrund: Das KSchG greift seit 1. Januar 2004 erst ab zehn Arbeitnehmer früher fünf. Wann genau für langj ährig Beschäftigte der Kündigungsschutz wegfällt, war bisher umstritten. Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun in einem Urteil zu dieser Problematik geäußert Az: 2 AZR 840/05, Abruf-Nr: 063007:
01.05.2007 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung in Baden-Württemberg
Physiotherapeuten müssen Verordnungen nicht auf Vollständigkeit prüfen. Gleichzeitig sind Krankenkassen - beispielsweise bei drohenden Rechnungskürzungen - nicht verpflichtet, Originalverordnungen an Therapeuten ...
01.05.2007 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung / Anhängige Steuerverfahren
Wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Steuererklärung mit einem Einspruch auf ein laufendes Verfahren berufen, ruht die Sache so lange beim Finanzamt, bis die höchsten Gerichte ein abschließendes Urteil gefällt haben.
01.05.2007 · Fachbeitrag ·
Praxiscontrolling: Mit Kennzahlen zum Erfolg
Seit Jahren geistert das Thema Qualität und Qualitätsmanagement QM auch durch das Gesundheitswesen. Vielfach wird QM vor allem mit mehr Dokumentation, mehr Bürokratie, höheren Kosten und neuen Abhängigkeiten assoziiert. Viele sagen heute kritisch: d „Früher wurde Qualität produziert, heute wird sie gemanagt.“ So werden Diabetiker oder Schlaganfallpatienten vornehmlich gemanagt. Dabei erhalten Behandlungsleitlinien höchste Priorität - wenngleich die Ärzte stets von „individueller Behandlung“ ...
01.05.2007 · Fachbeitrag ·
Praxismietvertrag - Teil 4
Ein ausgewogener Mietvertrag trägt gerade bei nicht vorherbestimmbaren gesetzgeberischen Aktivitäten Gesundheitsreform, geplante Unternehmensteuerreform zur Absicherung des Praxiserfolges bei. Nach den bisherigen ...
01.04.2007 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Seit 1. April wird die Gesundheitsreform umgesetzt. „Praxisführung professionell“ berichtete dazu bereits in Ausgabe 2/2007,
S. 1. f. Nach dem neuen Gesetz werden Krankenkassen Verträge mit einzelnen Praxen aber ...
01.04.2007 · Fachbeitrag ·
Bewirtungskosten
Wenn Sie Ihre freien Mitarbeiter bei internen Schulungen bewirten, können Sie die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Die sonst übliche Beschränkung auf 70 Prozent der Aufwendungen greift nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz in diesem Fall nicht (Urteil vom 15.2.2006, Az: 1 K 1962/05, Abruf-Nr:
070358)
. Entscheidend ist, dass es sich um eine Schulung und nicht um die Anbahnung / Vertiefung von Geschäftsbeziehungen („Bewirtung aus geschäftlichem Anlass“) handelt.