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  • 01.05.2007 | Praxiscontrolling: Mit Kennzahlen zum Erfolg

    Qualitätskennzahlen unter dem Aspekt des Patientennutzens

    von Praxisberater Dr. Reinhard Herzog, Tübingen

    Seit Jahren geistert das Thema Qualität und Qualitätsmanagement (QM) auch durch das Gesundheitswesen. Vielfach wird QM vor allem mit mehr Dokumentation, mehr Bürokratie, höheren Kosten und neuen Abhängigkeiten assoziiert. Viele sagen heute kritisch: „Früher wurde Qualität produziert, heute wird sie gemanagt.“ So werden Diabetiker oder Schlaganfallpatienten vornehmlich gemanagt. Dabei erhalten Behandlungsleitlinien höchste Priorität – wenngleich die Ärzte stets von „individueller Behandlung“ sprechen. So ist ein zum Teil fragwürdiges Netzwerk von Beauftragten, Zertifizierungsinstituten, Kontrolleuren usw. entstanden. Gleichwohl ist das Thema Qualität eminent wichtig und werbewirksam – vor allem wenn man es einmal aus der Perspektive der Patienten betrachtet.  

    Kernthema Patientennutzen

    Heutige QM-Systeme stellen stark auf die Prozessbeschreibung und -qualität ab. Die „leitliniengerechte Therapie“ wird oft als Königsweg beschrieben. Zahlreiche Studien sollen den jeweiligen Weg faktisch untermauern. Nicht wenige Leitlinien erweisen sich jedoch als theoretisch überfrachtet.  

     

    Den Patienten interessiert hingegen in erster Linie die Ergebnisqualität. Um es einmal übertrieben auszudrücken: Wenn ihm im Hinterhof die Hand aufgelegt wird und dies befreit ihn von seinen Beschwerden, wird ihm das in aller Regel auch recht sein. Wer heilt, hat recht.  

     

    Viele Maßnahmen heutiger QM-Systeme tragen nur indirekt zum Patientennutzen bei. Im Vordergrund steht die Fehlervermeidung – dazu ist der Ansatz strukturierter Arbeitsweise sicher auch geeignet. Allerdings: Wenn Sie ein Auto kaufen wollen, wird es Sie kaum beeindrucken, wenn Ihnen der Verkäufer mitteilt, das der Wagen nach dem XY-QM-System gefertigt wurde. Ganz anders werden Sie reagieren, wenn Ihnen der Verkäufer versichert, dass der Wagen selbst unter ungünstigen Bedingungen eine Laufleistung von mindestens 200.000 Kilometer erreicht. Damit können Sie etwas anfangen, vor allem wenn es dann faktisch auch stimmt.