27.10.2025 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Wer es gern etwas langsamer angeht, für den ist Yin Yoga genau das Richtige. Der Stil verbindet ruhige, meditative Haltungen, die sich insbesondere auf die tieferen Strukturen des Körpers konzentrieren. Gerade für Personen, die viel und lange sitzen, unter Rückenschmerzen leiden oder ihre Gelenke entlasten möchten, bietet Yin Yoga eine sinnvolle Ergänzung zu aktiveren Yoga- und Trainingsformen. In einer Gesellschaft, in der Rückenschmerzen inzwischen eine Volkskrankheit sind (vgl. PP 02/2025 Seite 4 ff.), ...
23.10.2025 · Nachricht ·
Elterngeld
Ab Herbst 2025 können die Elterngeldstellen bundesweit direkt auf die Daten aus den Einkommensteuerbescheiden der Antragsteller zugreifen. Das ergibt eine wesentliche Entlastung bei den Eltern. Darauf hat die ...
Schwerpunkt
Beitrag
22.10.2025 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Physiotherapeuten erbringen – durchschnittlich betrachtet – rund 30 Prozent ihrer Leistungen an Selbstzahler. Vielfach sind diese Leistungen nicht umsatzsteuerfrei. Eine Gesetzesänderung, die seit 2025 greift, ...
20.10.2025 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Frage: „Wir vermuten, dass ein Patient zeitgleich zur Behandlung bei uns eine weitere Verordnung hat, die eine andere Praxis abarbeitet. Müssen wir befürchten, unsere erbrachte Leistung bei Einreichung ‚unserer’ Verordnung bei der Krankenkasse nicht bezahlt zu bekommen und daher ‚Detektiv’ spielen?“
17.10.2025 · Fachbeitrag ·
Stellenausschreibung
Wenn Sie eine Position in Ihrer Praxis neu besetzen müssen, dann sollte die Stellenanzeige gut durchdacht sein. Heute ist es wichtig, das Interesse an der Tätigkeit, am Job und für die Praxis zu wecken! Die ...
15.10.2025 · Fachbeitrag ·
Branchenbefragung
Für Angehörige der Gesundheitsfachberufe bleiben politische Entscheidungen der größte Störfaktor, gefolgt von der Digitalisierung. Das geht aus dem Stimmungsbarometer der Stiftung Gesundheit (vgl.
14.10.2025 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist Kenntnis von einer bei Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, kann sie dennoch Kündigungsschutz beanspruchen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 03.04.2025 (Az. 2 AZR 156/24). Entscheidend ist nicht der positive Urintest, sondern der Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Schwangerschaft.