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  • · Nachricht · Berufspolitik

    Beschwerde des SHV hat Erfolg: BARMER hat Heilmittelreport 2024 korrigiert

    | Die Beschwerde des Spitzenverbands der Heilmittelerbringer (SHV) gegen den BARMER Heilmittelreport (vgl. Abruf-Nr. 50219130) war berechtigt. Die BARMER hat ihren umstrittenen Heilmittelreport 2024 nun korrigiert (korrigierte Fassung zum Download unter iww.de/s12938 ). |

     

    Besonders umstritten war die Aussage der BARMER, dass insbesondere die Physiotherapeuten (PP 09/2024, Seite 3 f.) die Vergütungssteigerungen der letzten Jahre nicht an ihre Beschäftigten weitergäben. Der SHV hat daraufhin Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingelegt. Das BAS als Aufsichtsbehörde hat die BARMER aufgefordert, die Falschdarstellungen künftig zu unterlassen. Die BARMER hat ihren umstrittenen Heilmittelreport nun korrigiert und will künftige Veröffentlichungen mit dem BAS abstimmen.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2025 | Seite 1 | ID 50420271