30.04.2009 · Fachbeitrag ·
Selbstzahlerleistungen
Es ist nach wie vor angezeigt, in der Praxis Selbstzahlerleistungen anzubieten, die für den Patienten bezahlbar und für Sie als Physiotherapeut rentabel sind. Eine Möglichkeit dieser sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ist das Kinesiotaping. Ziel des Kinesiotapings ist es, den Erfolg einer anderen Behandlung zu unterstützen und die Wirkung der Therapie zu verlängern. So ist es beispielsweise möglich, im Rahmen einer Verordnung für manuelle Therapie diese Leistung zusätzlich ...
30.04.2009 · Fachbeitrag ·
Leserforum
In letzter Zeit erreichten uns viele Anfragen von Lesern zum Thema „Verlängerte Behandlungszeit und ihre Vergütung“. Im folgenden Beitrag haben wir die Fragen zusammengefasst und für Sie beantwortet.
30.04.2009 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In vielen Praxen kommt es jedes Jahres zu Diskussionen um das Weihnachtsgeld. In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine für Arbeitgeber erfreuliche Entscheidung gefällt.
30.04.2009 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Seit dem 1. April 2009 sind alle Krankenkassen verpflichtet, Abrechnungen von Physiotherapeuten dahingehend zu überprüfen, ob Auffälligkeiten im Bereich der Verordnungen von Vertragsärzten bestehen. Ist dies der Fall, müssen die Kassen die zuständige Ärztekammer informieren. Dies geht aus dem im letzten Jahr neu geschaffenen § 128 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V hervor.
30.04.2009 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Physiotherapeuten benötigen für selbstständige Behandlungen in ihrem Berufsfeld keine ärztliche Verordnung. Eine Heilpraktikererlaubnis kann ihnen nur erteilt werden, wenn sie die hierfür vorgeschriebene Prüfung ...
30.04.2009 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz ist ein Grund zur fristlosen Kündigung nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegeben, wenn ein Angestellter droht, er werde sich für ...
30.04.2009 · Fachbeitrag ·
Steuerrecht
Eine steuerlich anzuerkennende Vermietung kann auch vorliegen, wenn die Ehefrau mit einem beide Eheleute verpflichtenden Darlehen eine Immobilie kauft und an ihren Mann für dessen Betrieb vermietet und dieser die Miete dadurch erbringt, dass er die Zins- und Tilgungsleistungen für das Darlehen allein aus seinen Mitteln bestreitet.