29.01.2008 · Fachbeitrag ·
Private Altersvorsorge
Die Riester-Rente kann für Ihre Praxismitarbeiter eine attraktive Möglichkeit sein, eine zusätzliche private Altersversorgung aufzubauen. Hierbei lohnt sich die staatliche Förderung sogar dann, wenn nur kleine Beträge eingezahlt werden. Auch für Ihren mitarbeitenden Ehegatten stellt die Riester-Rente eine zusätzliche Altersversorgung für die Familie dar - sofern ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis besteht.
29.01.2008 · Fachbeitrag ·
Steuern
Als selbstständig tätiger Physiotherapeut üben Sie im Regelfall eine freiberufliche Tätigkeit aus, sodass keine Gewerbesteuern für Ihre Einkünfte anfallen vgl. „Praxisführung professionell“, Ausgabe 7/2004, S.
29.01.2008 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Die Hoffnung, dass eine Praxis allein mit den Behandlungen von Kassenpatienten wirtschaftlich überleben kann, müssen Physiotherapeuten immer häufiger aufgeben. Daher öffnen sich nach und nach mehr Praxen dem Markt ...
29.01.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Mit Urteil vom 26. April 2007 hat das Landesarbeitsgericht LAG in Mainz die Befristung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, weil in dem Arbeitsvertrag ein unzutreffender Grund für die Befristung angegeben war Az: 2 Sa 793/06, Abruf-Nr: 073885.
29.01.2008 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht BAG hat es verneint, dass man den Lohnanspruch eines Angestellten mindern kann, wenn die erbrachte Arbeitsleistung nicht den Anforderungen an die Qualität der Arbeit genügt Beschluss vom 18.7.
29.01.2008 · Fachbeitrag ·
Zukunftssicherung
Wenn Sie Rehasport und Funktionstraining anbieten wollen, müssen Sie sich entscheiden, ob die Angliederung an eine bestehende Organisation oder die Gründung eines eigenen Vereins für Sie günstiger ist dazu ...
29.01.2008 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
In seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2007 Az: 2 KLs 44 Js 333/05 [15/07], Abruf-Nr: 080240 verurteilte das Landgericht LG Münster einen Therapeuten wegen Abrechnungs-Betruges und Urkundenfälschung in 127 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Auch wenn die Tatumstände und die Vorgehensweise des Therapeuten ungewöhnlich erscheinen, verdeutlicht die Entscheidung gleichzeitig die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vieler Therapeuten. „Praxisführung professionell“ ...