31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Konkurrenzanalyse
Der Begriff „Benchmarking“ wird auf unterschiedlichste Art und Weise definiert und angewendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch handelt es sich bei einer „Benchmark“ um etwas, nach dem gestrebt werden sollte, um einen Bezugspunkt. Für Sie als Physiotherapeut könnte dies zum Beispiel der beste Konkurrent der Stadt sein, der „best in class“. Mit ihm sollten Sie sich vergleichen, wenn Sie das Optimum Ihres Leistungsangebots erreichen wollen, um am Ende vielleicht sogar selbst der „best in class “ zu ...
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat festgestellt, dass ein Arbeitnehmer nur dann zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet werden kann, wenn die Ausbildung von geldwertem Vorteil für ihn ist und er ...
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
In den Ausgaben 3 und 4/2009, 2 und 7/2008 sowie 2, 3 und 4/2005 hat Ihnen „Praxisführung professionell“ alle grundlegenden Informationen zum Thema „Gemeinschaftspraxis“ gegeben. Im vorliegenden Beitrag lesen ...
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In der Praxis möchten insbesondere Arbeitnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes bzw. nach Ablauf der Elternzeit zunächst nicht in vollem Umfang wieder ihre berufliche Tätigkeit aufnehmen. Voraussetzung dafür ist ein (formloser) Antrag der Arbeitnehmerin.
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Ohne Engagement und ehrenamtliche Tätigkeit geht in den meisten Vereinen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen heutzutage kaum noch etwas. Das hat auch Finanzminister Peer Steinbrück eingesehen und mit seinem ...
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren viele Klauseln über Schönheitsreparaturen in Mietverträgen für unwirksam erklärt. Dies hatte zur Folge, dass die meisten Mieter bei Ende des Mietverhältnisses ...
31.08.2009 · Fachbeitrag ·
Exklusiver Online-Beitrag
Beziehen Sie aus beruflichen Gründen neben Ihrer (Familien-)Wohnung eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort, können Sie die damit zusammenhängenden Aufwendungen steuermindernd geltend machen. Für Arbeitnehmer sind es Werbungskosten, für Arbeitgeber Betriebsausgaben.