Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.01.2009 | Praxisorganisation

    Meldeverfahren der Unfallversicherung geändert

    Bisher meldete der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigten, der geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsumme und deren Verteilung auf die Gefahrtarifstellen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) errechnet aus diesem sogenannten Lohn- oder Entgeltnachweis den Beitrag für das zurückliegende Jahr. Ab sofort müssen Arbeitgeber die Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung an die Einzugsstellen der Krankenkassen melden. Dazu müssen sie das sogenannte Datenerfassungs- und Übermittlungsverfahren (DEÜV) nutzen, mit dem sie schon heute Daten zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung melden. Statt einer Meldung für das gesamte Unternehmen ist zukünftig also auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Einzelmeldung pro Beschäftigtem notwendig. Ab 2012 entfällt der Lohnnachweis zwar komplett, allerdings wird er bis dahin von der DGUV immer noch benötigt - Sie müssen folglich bis 2012 an beide Stellen melden. Arbeitgeber sollten für die Lohnbuchhaltung ab sofort eine Software verwenden, die bereits den Datenbaustein für die Unfallversicherung vorsieht. Hintergrund der Änderung ist, dass zukünftig die Rentenversicherung prüft, ob der Arbeitgeber die korrekten Daten zur Unfallversicherung angegeben hat.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 1 | ID 124156