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  • 29.01.2009 | Recht

    Telefonieren mit Head-/Earset und Bluetooth-Verbindung

    Das Thema „Handy-Nutzung am Steuer“ beschäftigt ständig die Gerichte. Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden: Wer ein Mobiltelefon verwendet, das in einer Handy-Vorrichtung des Pkw abgelegt ist, und dabei ein Headset/Earset benutzt, welches über eine Bluetooth-Verbindung mit dem Mobiltelefon verbunden ist, handelt nicht ordnungswidrig. Denn die Benutzung eines Headsets/Earsets sei nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleichzusetzen; das Headset/Earset müsse nicht mit der Hand gehalten werden, weil es am Kopf des Fahrers befestigt werde.  

    Wichtig: Dies gelte selbst dann, wenn zur Verbesserung der Hörqualität das über eine Spange am Ohr gehaltene Headset mit der Hand gegen das Ohr gedrückt werde (Beschluss vom 16.6.2008, Az: 1 Ss 187/08, Abruf-Nr. 083319).  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 2 | ID 124158