06.07.2010 · Fachbeitrag ·
Werbung
Gute Pressetexte sind auch für die therapeutische Praxis ein wichtiges Kommunikationsmittel. Wie gute Werbeanzeigen sorgen sie dafür, dass die eigene Praxis ins Gespräch kommt und von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Doch eine Nachricht ist immer nur so gut wie ihre Verpackung. Die Konkurrenz um die Gunst und die knappe Zeit des Redakteurs sind groß und nur gut aufbereitete Informationen schaffen den Weg in Zeitschriften oder Zeitungen. Regionale Werbeblätter sind hier vielleicht etwas weniger ...
06.07.2010 · Fachbeitrag ·
Berufsperspektiven
Therapeuten, die in den USA arbeiten möchten, brauchen zweierlei: eine Arbeitserlaubnis bzw. ein Visum für die USA und die Lizenz für Logopädie, Physio- bzw. Ergotherapie, ausgestellt von der Organisation, die für ...
06.07.2010 · Fachbeitrag ·
Buchhaltung
Sicher kennen Sie die Situation, dass ein Patient auf Ihre Zahlungserinnerungen einfach nicht reagiert. Sie fragen sich dann, ob es sich lohnt, das Honorar gerichtlich einzutreiben oder ob das Ganze rein wirtschaftlich ...
06.07.2010 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Schwangere müssen bei allem, was sie tun, auch das Wohl des ungeborenen Kindes bedenken. Das hat auch Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen, die werdenden Müttern diese verantwortungsvolle Aufgabe erleichtern. „Praxisführung professionell“ erläutert Ihnen die für Therapeuten wichtigsten Bestimmungen.
06.07.2010 · Fachbeitrag ·
Erbrecht
Nur wenige Steuerzahler verfügen über ein Testament. Und von den bestehenden Testamenten ist nur die Minderzahl rechtlich einwandfrei und steuerlich vorteilhaft. Gerade Laientestamente sind häufig unklar formuliert, ...
06.07.2010 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, kann dies für beide Seiten Vor- und Nachteile haben. Und auch der Arbeitnehmer muss nicht unbedingt negative ...
06.07.2010 · Fachbeitrag ·
Honorarforderungen
Versäumt jemand einen vereinbarten Therapietermin, muss er - zum Beispiel durch ein ärztliches Attest - beweisen, dass es ihm unmöglich war, die Praxis zu besuchen. Gelingt ihm dies nicht, muss er die Behandlung bezahlen. Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 1. April 2009 entschieden (Az: 163 C 33450/08).