01.10.2009 · Fachbeitrag ·
Kreditverlängerung
Die je nach Standpunkt realistisch oder übertrieben dargestellte Kreditklemme birgt für Therapeuten möglicherweise weitaus mehr Gefahren als bisher angenommen. Durch die zunehmende Diskussion über das zurückhaltende Verhalten der Banken bei der Kreditvergabe vor allem an Kleinbetriebe, droht ein möglicherweise noch brisanteres Finanzierungsthema in den Hintergrund zu geraten: Die in den kommenden Jahren anstehenden Verlängerungen von Immobilienkrediten. Vor allem Praxisinhaber, die ihre privaten Immobilien ...
01.10.2009 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Unabhängig von der Wirtschaftskrise werden die meisten Arbeitsverhältnisse durch eine Kündigung beendet. Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung überhaupt zulässig ist, hängt entscheidend davon ab, ...
01.10.2009 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Regelmäßige fachliche Fortbildungen sind für Therapeuten ein „Muss“. Um den Fiskus an den oft hohen Fortbildungskosten zu beteiligen, müssen verschiedene Fallstricke vermieden werden. Eine neue Anweisung der ...
01.10.2009 · Fachbeitrag ·
Steuerrecht
Bisher war davon auszugehen, dass Therapeuten in Bezug auf ihre Praxisausfallversicherung die Wahl haben, ob sie die Versicherung dem betrieblichen oder dem privaten Bereich zuordnen möchten. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) dieser Rechtsauffassung eine klare Abfuhr erteilt (Urteil vom 19.5.2009, Az: VIII R 6/07, Abruf-Nr: 092616).
01.10.2009 · Fachbeitrag ·
Praxisabläufe optimieren
Trotz aller Hinwendung kommt es immer wieder vor, dass Patienten unzufrieden sind. Häufige Gründe dafür sind falsch verstandene Termine, falsche Erwartungen an die Behandlung, Zuzahlungen oder auch eine unfreundliche ...
01.10.2009 · Fachbeitrag ·
Beratung
Gegenwärtig wird es immer wichtiger, in der Praxis Selbstzahlerleistungen anzubieten, die für den Patienten bezahlbar und für Sie als Therapeuten rentabel sind. In diesem Zusammenhang ist eine gute Beratung für den ...
01.10.2009 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Arbeitet der Sohn nachweislich wöchentlich sieben Stunden im elterlichen Betrieb und stimmen Arbeitszeit und Tätigkeit mit den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag überein, ist das Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen. Im Urteilsfall vor dem Finanzgericht Sachsen konnte die Mutter (Zahnärztin) anhand von Zeugenaussagen ihrer angestellten Praxismitarbeiter belegen, dass der Sohn vereinbarungsgemäß in der Praxis gearbeitet hat (Urteil vom 17.4.2009, Az: 6 K 1713/05, Abruf-Nr. 091915).