29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Wenn Sie Ihren Pkw zu mehr als 50 Prozent beruflich nutzen, wird er zum notwendigen Betriebsvermögen der Praxis. Die Kfz-Kosten sind dann Betriebsausgaben - sie müssen allerdings noch um einen Privatanteil gekürzt werden. Diesen Privatanteil, der in der Regel pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert wird, darf das Finanzamt nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Sachsen-Anhalt jedoch nicht erheben, wenn alle erwachsenen Personen, die zum Haushalt des Pkw-Nutzers gehören, jeweils einen ...
29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Die Ausbildungskosten eines Kindes können für die Eltern eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Dies gilt insbesondere bei einer Ausbildung zum Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden, da diese ...
29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist sowohl eine wirksame Sanktion bei der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten als auch eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Jugendschutz
Wenn Sie eigene Kinder in Ihrer Praxis beschäftigen, freuen diese sich über das Geld und Sie können den gezahlten Lohn als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Doch Vorsicht! Bei der Beschäftigung von Minderjährigen müssen Sie die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes beachten!
29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Praxisorganisation
Als Therapeut widmen Sie Ihre Zeit sicherlich am liebsten Ihren Patienten. Doch auch Probleme mit Lieferanten und Dienstleistern gehören zum Praxisalltag. Die folgenden Tipps sollen Ihnen helfen, möglichst schnell und ...
29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Entgeltfortzahlung
Kranke Mitarbeiter kosten Sie gleich doppelt Geld. Einerseits sind Sie nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet, für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit das Gehalt ...
29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Privatabrechnung
Eine Kostenerstattung für manuelle Therapie kann von der privaten Krankenversicherung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze gekürzt werden. Die beihilfefähigen Höchstsätze stellen keinen Anhaltspunkt für die übliche Vergütung physiotherapeutischer Behandlungen dar. Dies hat das Landgericht (LG) Köln mit Urteil vom 14. Oktober 2009 festgestellt (Az: 23 O 424/08, Abruf-Nr: 101310).