03.12.2009 · Fachbeitrag ·
Weihnachtsfeier
Da Feiern, zu denen der Arbeitgeber einlädt, der Stärkung des internen Zusammengehörigkeitsgefühls dienen, gelten sie als betriebliche Veranstaltungen und stehen daher unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Schutz bezieht sich allerdings nur auf die Beschäftigten der Firma, nicht aber auf deren Familienangehörige oder andere Gäste - auch wenn sie vom Unternehmen ausdrücklich eingeladen worden sind. Für sie ist die Teilnahme Privatsache.
03.12.2009 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die Lohnsteuerkarten 2010 werden von den Gemeinden für das Jahr 2010 letztmalig auf Karton ausgestellt. Ab 2011 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer (= Steuerklassen, Kirchensteuermerkmale, Zahl der ...
03.12.2009 · Fachbeitrag ·
Sozialgesetzbuch
Die Frage, welche Eintragungen in die vertragsärztliche Verordnung die Heilmittelerbringer prüfen und beachten müssen, um eine vergütungspflichtige Leistung abgeben zu können, beschäftigt seit einigen Jahren die ...
03.12.2009 · Fachbeitrag ·
Versicherung
Unfallversicherungsschutz besteht grundsätzlich auch auf dem Weg zur Essensaufnahme, die der Erhaltung der Arbeitskraft dient. Einem Arbeitnehmer kann grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden, wie er seine zur freien Verfügung stehende Pause einteilt. Eine zeitliche Obergrenze für den Weg zum Mittagessen, ab dem der Versicherungsschutz ausscheidet, existiert daher nicht. Entscheidend ist allein, dass der Grund für den Weg in der Nahrungsaufnahme liegt (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz [LSG], Urteil vom ...
02.11.2009 · Fachbeitrag ·
Unfallversicherung
Dass Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert sind, hat gute Gründe: Arbeitnehmer sind dadurch vor existenziellen Risiken wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geschützt.
02.11.2009 · Fachbeitrag ·
Teammanagement
Der Betriebsausflug gehört inzwischen in vielen Praxen zu einer hochgeschätzten Maßnahme zur Sicherung der Mitarbeiterzufriedenheit. In zwangloser Atmosphäre, außerhalb der Praxis, kommen sich der Chef bzw.
02.11.2009 · Fachbeitrag ·
Personalmotivation
Das Betriebsklima gilt als „weicher“ Erfolgsfaktor, da es in Zahlen nicht so greifbar ist wie der Umsatz oder der Gewinn. Und doch besteht er aus Komponenten, die Einfluss auf die Erfolgsdaten nehmen und für die Ertragslage einer therapeutischen Praxis von Belang sind. „Praxisführung professionell“ erklärt Ihnen, wie Sie in Ihrer Praxis ein Klima schaffen, das Ihren Umsatz steigert.