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  • 02.11.2009 | Unfallversicherung

    Warum sind Arbeitnehmer eigentlich gesetzlich unfallversichert?

    Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg

    Dass Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert sind, hat gute Gründe: Arbeitnehmer sind dadurch vor existenziellen Risiken wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit geschützt. Es muss nicht gleich eine Querschnittlähmung oder eine Krebserkrankung durch Asbest sein - das Arbeitsleben birgt aber viele Gefahren. Schon eine hartnäckige Hauterkrankung oder ein Beinbruch nach einem Stolperunfall im Betrieb können längeren Arbeits- und Verdienstausfall verursachen oder gar eine weitere Berufsausübung unmöglich machen.  

    Unfallversicherung für Arbeitnehmer ist zugleich Haftpflichtversicherung für Unternehmen

    In Deutschland sind Arbeitnehmer automatisch über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert, und jedes Unternehmen ist automatisch Mitglied der Berufsgenossenschaft seiner Branche. Dadurch sind Sie als Therapeut gegen das Risiko versichert, für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten Ihrer Mitarbeiter haften zu müssen. Die gesetzliche Unfallversicherung ist daher Haftpflichtversicherung der Unternehmer und Unfallversicherung der Arbeitnehmer zugleich. Ein zusätzlicher Vorteil für Beschäftigte ist es, dass für die Beiträge allein der Arbeitgeber aufkommt. Dies ist so, weil jeder Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern hat.  

    Effektive Heilbehandlung

    Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Arbeitgebern wie Arbeitnehmern umfassende Sicherheit. Die Berufsgenossenschaft regelt die Abwicklung eines Schadensfalles mit allen strittigen Fragen und kümmert sich um eine effektive Heilbehandlung. Kann die Erwerbsfähigkeit nicht vollständig wiederhergestellt werden, zahlt sie eine Rente. Außerdem erhalten Arbeitnehmer jede geeignete Hilfe, um an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Versichert sind alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. So gehören nicht nur die Arbeiten am normalen Arbeitsplatz dazu, sondern auch Geschäftsreisen, Fortbildungen und sogar der Arbeitsweg.  

     

    Beachten Sie: Die gesetzliche Unfallversicherung springt nicht nur im Falle eines Unfalls ein. Um Risiken bereits im Vorwege zu minimieren, hat die BGW eine Vielzahl effizienter Präventionsprogramme entwickelt, die sie ihren versicherten Unternehmen branchenspezifisch und meistens völlig kostenlos anbietet.