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  • 03.12.2009 | Sozialgesetzbuch

    Verordnung: Bundessozialgericht bestätigt Prüfpflichten

    Die Frage, welche Eintragungen in die vertragsärztliche Verordnung die Heilmittelerbringer prüfen und beachten müssen, um eine vergütungspflichtige Leistung abgeben zu können, beschäftigt seit einigen Jahren die Krankenkassen, die Heilmittelerbringer selbst und die Gerichte. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich im Jahr 2008 Fakten geschaffen. Nun hat auch das Bundessozialgericht die Pflicht der Heilmittelerbringer, die Heilmittelverordnungen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen, bestätigt (Entscheidung vom 27.10.2009, Az: B 1 KR 4/09 R). Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, werden wir dazu an dieser Stelle ausführlich berichten. Wie die Prüfpflichten im Detail aussehen, lesen Sie in „Praxisführung professionell“, Ausgabe 6/2008.  

    Tipp: Im Internet (www.physio.de/hmr/rezeptkorrektur2008.pdf) finden Sie einen Formularvordruck, den Sie ausdrucken und mit dem unvollständig ausgefüllten Rezept an den Arzt zurückschicken können.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 1 | ID 131955