26.05.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der eigenmächtige Urlaubsantritt eines Angestellten ohne Einwilligung seines Arbeitgebers rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche, fristlose Kündigung. Die gebotene Interessenabwägung im Einzelfall kann eine solche Kündigung jedoch unverhältnismäßig erscheinen lassen, urteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) am 26. November 2010 (Az: 10 Sa 1823/10).
26.05.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers bei dem betreffenden ...
25.05.2011 · Fachbeitrag ·
Praxiskosten
Sie können in Ihrer Praxis eine Menge Heizkosten einsparen (und gleichzeitig die Umwelt schonen), wenn Sie nur bei Anwesenheit heizen. Mit einer zeitprogrammierbaren Einzelraumregelung kann die Temperatur in bis zu ...
25.05.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Verstößt einer Ihrer Mitarbeiter gegen ein in Ihrer Praxis bestehendes Rauchverbot, kann dies eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Diese setzt allerdings in der Regel eine vorherige einschlägige Abmahnung voraus. Je nach den Umständen des Einzelfalles können auch zwei Abmahnungen erforderlich sein, entschied das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) in seinem Urteil vom 20. Januar 2011 (Az: 7 Sa 848/10).
25.05.2011 · Fachbeitrag ·
Asthma bronchiale
Atemphysiotherapie kann ein wichtiger Bestandteil des therapeutischen Konzepts für Asthma-Patienten sein. Zunehmend mehr Daten weisen darauf hin, dass von Physiotherapeuten in der Atemtechnik geschulte Patienten ...
25.05.2011 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Wer chronische und schwere Vorerkrankungen verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. In einem solchen Fall hat eine Versicherung das Recht, Leistungen zu verweigern, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts ...
25.05.2011 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Wer in der Steuererklärung die Kilometerangaben für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bewusst zu hoch ansetzt, kann sich einer Steuerhinterziehung schuldig machen. Das hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz klargestellt (Urteil vom 29.3.2011, Az: 3 K 2635/08, Abruf-Nr: ). Folge unter anderem: Das Finanzamt kann die Steuerbescheide der zurückliegenden zehn Jahre ändern, weil bei Steuerhinterziehung eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt.