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  • · Fachbeitrag · Fort- und Weiterbildung

    Unfallversichert bei beruflicher Weiterbildung

    | Beschäftigte, stehen nicht nur bei der Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch, wenn sie auf Veranlassung des Arbeitgebers an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG ( www.vbg.de ) hin. |

     

    Unerheblich ist, ob das Seminar vom Betrieb selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird. Wo das Seminar stattfindet - ob im Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in einem Hotel - ist auch nicht für den Unfallversicherungsschutz relevant. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft, der der Arbeitgeber angehört.

     

    Nimmt ein Arbeitnehmer aus eigener Initiative und auf eigene Kosten an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, wenn die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessert und nicht nur rein privaten, hobbymäßigen Interessen dient. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die für die Bildungseinrichtung zuständige Berufsgenossenschaft.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 30422690