29.03.2012 · Fachbeitrag ·
IGe-Leistungen
Mit dem IGeL-Monitor ( www.igel-monitor.de ) hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein Bewertungsportal für Selbstzahlerleistungen geschaffen, das in den letzten Wochen für reichlich Gesprächsstoff gesorgt hat.
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Das grundgesetzlich geschützte Recht der Berufsfreiheit erlaubt Ihnen den Betrieb mehrerer Praxen. Theoretisch können Sie beliebig viele Praxen betreiben, sofern Sie ausreichend Patienten und ausgebildete Therapeuten ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Weiterbildung
Es gibt eine von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannte Weiterbildung, mit der sich Fachkräfte im Gesundheitswesen zum „Fachwirt für Prävention und Gesundheitsförderung“ ausbilden lassen können.
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
Es kommt regelmäßig vor, dass das Ausstellungsdatum von Heilmittelverordnungen geändert werden muss. So zum Beispiel bei chronisch kranken Patienten, bei denen die Therapie fortgeführt, die Verordnung aber aus organisatorischen Gründen erst später in die Praxis gebracht wird. Der Therapeut würde die zu früh durchgeführte Behandlung nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen. Entgegen vielfacher Annahmen ist das Rückdatieren jedoch völlig legal. Ärzte, die eine Heilmittelverordnung rückdatieren, ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Elster
Steuererklärungen sind grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben. Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Unternehmer verpflichtet, die Steuererklärungen elektronisch an die Finanzbehörden zu ...
Schwerpunkt
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29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Rezepte
Einige Krankenkassen übernehmen seit Kurzem einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Dies tun sie jedoch nur, wenn die Verordnung von einem Arzt ausgestellt wurde. Das Problem ist: Viele Ärzte wissen ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
In den Ausgaben 1 und 11/2011 hat PP ausführlich darüber berichtet, unter welchen Voraussetzungen Masseure und medizinische Bademeister auch nach dem Inkrafttreten des Podologengesetzes podologische Leistungen erbringen dürfen. Wer sich nun gefreut und kräftig für diese Leistung geworben hat, dem machen zwei aktuelle Gerichtsurteile einen Strich durch die Rechnung.