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  • · Fachbeitrag · Praxiskosten

    Wann entfällt die Gebührenpflicht für den Praxis-PC?

    von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Mannheim/Nothweiler

    | Die GEZ versucht immer wieder, bei Selbstständigen für den beruflich genutzten PC Rundfunkgebühren zu kassieren. Das Argument: Mit einem PC könnten Radio- und Fernsehsendungen empfangen werden. |

    Hintergrund

    Jeder Rundfunkteilnehmer hat für jedes von ihm zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät eine Grundgebühr und für das Bereithalten jedes Fernsehgeräts zusätzlich jeweils eine Fernsehgebühr zu zahlen. Im ausschließlich privaten Bereich muss für weitere Rundfunkempfangsgeräte (sogenannte Zweitgeräte) keine weitere Rundfunkgebühr geleistet werden. Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte - insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über die Angebote aus dem Internet wiedergeben können - ist im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn

     

    • die Geräte ein und demselben Grundstück zuzuordnen sind und