22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Patientenrechte
Als Physiotherapeut unterfallen Sie ebenso wie ein Arzt der Schweigepflicht. Das ist die Pflicht, über alle Tatsachen und Umstände, die Ihnen in Ihrer beruflichen Eigenschaft bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Ihre rechtlichen Grundlagen findet die Schweigepflicht im Wesentlichen im Grundrecht des Patienten aufWahrung und Achtung seiner Intimsphäre, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und insbesondere auch im Strafgesetzbuch (StGB).
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Praxisentwicklung
Da jeder Praxisverkauf die vorhandenen Besonderheiten berücksichtigen muss, ist ein guter Vertrag nur ein solcher, der an die konkreten Verhältnisse angepasst ist. Einen Mustervertrag, der auf jeden Fall „passt“, ...
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Mindestlohn
Arbeitgeber dürfen ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro anrechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin.
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Therapie
Bei Patienten mit Kniearthrose wird eine multimodale Therapie mit medikamentösen und nicht-medikamentösen Maßnahmen empfohlen. Zentrales Element ist körperliches Training. Unnötig scheint es aber zu sein, die Voraussetzungen für die Bewegungstherapie zunächst durch eine intraartikuläre Kortisoninjektion zu verbessern. In einer dänischen Studie bei insgesamt 100 Patienten mit Kniearthrose waren die Ergebnisse nach 12-wöchigem Bewegungstraining mit und ohne vorherige Kortisoninjektion nicht ...
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Entgeltfortzahlung
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können bei Erkrankung des Kindes einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Seit dem 1. Januar 2015 müssen Arbeitgeber eine neue Entgeltbescheinigung mit geänderten ...
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
Preisgestaltung
Kennen Sie das? Im Freundeskreis erzählt am Wochenende jemand von seinen körperlichen Beschwerden und als engagierter Therapeut schreiten Sie samstagabends um 21 Uhr umgehend zur Tat. Sie behandeln mindestens 45 ...
23.04.2015 · Fachbeitrag ·
GoBD
Wer seine Rechnungen und Belege nur unsortiert sammelt und sie dem Steuerberater so übergibt, verstößt gegen steuerrechtliche Vorschriften. Das gilt schon immer, wurde jetzt aber noch einmal klarer geregelt. Besonders wichtig sind die neuen Regeln für Praxen, die elektronische Belege und Rechnungen archivieren und verarbeiten. Was sich ändert und wo Sie handeln müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.