08.06.2016 · Fachbeitrag ·
Therapieangebot
Präventionskurse können ein wichtiger, ja sogar essenzieller Bestandteil des wirtschaftlichen Zweigs einer Praxis sein. Die rein formalen Hürden für Physiotherapeuten sind dabei nicht sonderlich hoch: Eine Grundqualifikation liegt mit der Ausbildung/dem Studium automatisch vor, die Kriterien für erforderliche Fortbildungen sind genau definiert, die Zertifizierung daher nur eine Formsache. Dennoch sollten Sie den Einstieg in den zweiten Gesundheitsmarkt im Voraus planen, um sich nicht zu verzetteln.
08.06.2016 · Fachbeitrag ·
Leserservice
Unser Autorenteam aus Rechtsanwälten und Steuerberatern beantwortet Fragen aus Ihrem Berufsalltag. Schreiben Sie uns an pp@iww.de , faxen Sie Ihr Anliegen (02596 922-99) oder nutzen Sie Facebook zur Kontaktaufnahme ( ...
08.06.2016 · Fachbeitrag ·
Praxisführung
Frage: „ In der letzten Ausgabe haben Sie über das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) und eine Fortbildung zum ErgoPhysConsult ® (EPC) berichtet (siehe PP 05/2016, Seite 16). Können Sie mir etwas zur ...
08.06.2016 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Eine Versicherung ist für Sie als Physiotherapeut nur sinnvoll, wenn sie Ihnen ein unternehmerisches Risiko abnimmt, dass Ihre Existenz bedrohen könnte. Für Physiotherapeuten ist das in erster Linie der Ausfall der eigenen Arbeitskraft. Existenzielle Bedrohungen sind Tod oder eine schwere Krankheit. Mit diesen Themen setzt sich niemand gerne auseinander. Für eine vernünftige Unternehmensplanung ist es aber unbedingt notwendig, dieses Risiko an einen verlässlichen Versicherer abzugeben.
08.06.2016 · Nachricht · Vergütung
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat für das laufende Jahr eine Zahlensammlung der „Heilmittel-Preisuntergrenzen“ (HMPUG) vorgelegt.
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01.06.2016 · Fachbeitrag ·
Praxismietvertrag
Ändern Therapeut und Vermieter einvernehmlich die Höhe der Praxismiete, muss dies schriftlich erfolgen, andernfalls ist es rechtlich nicht verbindlich. Eine dauerhafte Änderung der Miethöhe ist immer ...
25.05.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
-Wenn ein Arbeitnehmer gegen ein betriebliches Handyverbot verstößt, ohne dass dies nachteiligen Folgen für den Arbeitgeber hat, ist eine deswegen ausgesprochene Kündigung unwirksam bzw. nicht sozial gerechtfertigt. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Karlsruhe am 29.12.2015 entschieden (Az. 1 Ca 206/15).