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  • · Fachbeitrag · Patientenrechte

    Die Schweigepflicht und die Entbindung davon

    von RA, FA Medizinrecht Sören Kleinke Kanzlei am Ärztehaus, Münster

    | Als Physiotherapeut unterfallen Sie ebenso wie ein Arzt der Schweigepflicht. Das ist die Pflicht, über alle Tatsachen und Umstände, die Ihnen in Ihrer beruflichen Eigenschaft bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Ihre rechtlichen Grundlagen findet die Schweigepflicht im Wesentlichen im Grundrecht des Patienten aufWahrung und Achtung seiner Intimsphäre, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und insbesondere auch im Strafgesetzbuch (StGB). |

    Welchen Umfang hat die Schweigepflicht?

    Von der Schweigepflicht werden alleTatsachen und Umstände erfasst, an deren Geheimhaltung der Patient ein berechtigtes Interesse hat. Das sind natürlich seine eigenen Daten, die Ihnen im Rahmen seiner Behandlung bekannt werden. Zu beachten ist aber, dass es hier nicht nur um Daten geht, die sich auf den Gesundheitszustand des Patienten beziehen (Notizen, Befunde, Arztbriefe), sondern auch um alle anderen Gedanken, Meinungen, Empfindungen, berufliche und finanzielle Verhältnisse usw., an denen ein erkennbares Geheimhaltungsinteresse des Patienten besteht.

     

    Die Schweigepflicht gilt sogar für Geheimnisse Dritter, die Ihnen durch den Patienten bekannt gemacht werden - also zum Beispiel für die Information, dass der Ehemann der Patientin ebenfalls schwer erkrankt ist.