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  • 23.04.2015 · Fachbeitrag · Mindestlohn

    Urlaubsgeld und Sonderzahlung zählen nicht zum Mindestlohn

    Arbeitgeber dürfen ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro anrechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin.