23.04.2015 · Fachbeitrag · Mindestlohn
Urlaubsgeld und Sonderzahlung zählen nicht zum Mindestlohn
Arbeitgeber dürfen ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro anrechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin.
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