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  • 23.04.2015 · Fachbeitrag · Mindestlohn

    Urlaubsgeld und Sonderzahlung zählen nicht zum Mindestlohn

    | Arbeitgeber dürfen ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro anrechnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin. |