24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Pressemitteilung
Mit der Ankündigung, ab sofort die Erstattungsleistungen für Osteopathie ihrer Versicherten von zehn auf sechs Behandlungen jährlich zu reduzieren, reiht sich die gesetzliche Krankenkasse Securvita in den Reigen von insgesamt 12 Kassen ein, die seit Jahresbeginn die Beteiligung an Osteopathiebehandlungen deutlich verringert haben. Auch die IKK Nord gab jetzt eine Reduzierung des Zuschusses von 300 auf nur noch 50 Euro pro Jahr an.
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Sektoraler Heilpraktiker
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung erklärt in seinem im Mai 2015 veröffentlichten „Tätigkeitsbericht 2014“, dass es sich auch bei einem teilzugelassenen (sektoralen) Heilpraktiker um einen ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Gesundheitspolitik
Laut Gesundheitspolitiker Dr. Roy Kühne können wir es nicht länger verantworten, dass Therapeuten in unserem Gesundheitssystem auf einem Niveau bezahlt werden, das in keiner Weise ihrer Verantwortung und ihrem Wert ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Leserservice
Unser Autorenteam aus Rechtsanwälten und Steuerberatern beantwortet Fragen aus Ihrem Berufsalltag. Schreiben Sie uns an pp@iww.de oder faxen Sie Ihr Anliegen (02596 922-99). Wir freuen uns auf Ihre Fragen!
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Urheberrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts darstellt (Urteil vom 18.6.2015, Az.
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Osteopathie
Mit ärztlicher Verordnung dürfen Physiotherapeuten osteopathische Heilbehandlungen abgeben, wenn sie über eine entsprechende Zusatzausbildung verfügen. Ohne ärztliche Verordnung dürfen Physiotherapeuten ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Schuldrecht
Leider kommt es immer wieder vor, dass Rechnungen nicht oder nicht vollständig bezahlt werden. Aber egal, ob der Patient nicht zahlen kann oder nicht will. Für Sie gilt: Sie haben einen Anspruch auf Zahlung der Rechnung, denn Sie haben die im Behandlungsvertrag vereinbarte Leistung erbracht. Ihren Anspruch sollten Sie geltend machen – notfalls auch vor Gericht.