24.09.2015 · Fachbeitrag ·
Verordnungspraxis
Neun von zehn Patienten, die unter Rückenschmerzen leiden, bekommen keinen Physiotherapeuten zu Gesicht. Denn Ärzte verordnen nicht einmal jedem zehnten Patienten mit Rückenschmerzen eine physiotherapeutische Behandlung. Das Mittel der Wahl sind vielmehr Schmerzmedikamente.
24.09.2015 · Fachbeitrag ·
Mitarbeiter
Der demografische Wandel findet nicht nur auf der Patientenseite der therapeutischen Praxen statt: Der Nachwuchs wird weniger und der Altersdurchschnitt beim Personal steigt. Themen wie Fachkräftesicherung, ...
15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Prävention
Entspannungstraining gewinnt als Präventionsangebot eine immer größere Bedeutung. Die Zahlen für stressbedingte Erkrankungen steigen den Berichten der Krankenkassen zufolge seit Jahren relativ konstant an.
15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Viele Physiotherapeuten betreiben neben der Praxis ein Sport- oder Fitnessstudio. Hier stellt sich stets die Frage, wer haftet, wenn den Kunden zum Beispiel bei der Nutzung der Geräte etwas zustößt. Soviel vorab: Der Betreiber eines Fitnessstudios hat grundsätzlich für alle Schäden einzustehen, die einem Kunden aufgrund mangelnder Kontrolle an seinen Geräten oder dem Trainingsbereich entstehen. Von dieser Pflicht kann er sich auch nicht durch eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen befreien.
15.09.2015 · Nachricht ·
Steuerfahndung
Finanzämter haben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Nutzerdaten von Internethandelsplattformen herausgegeben werden (Finanzgericht [FG] Niedersachen, Urteil vom 30.6.2015, Az. 9 K 343/14). Das FG ist der ...
15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Der Fokus des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) liegt auf der Ärzteschaft. Aber das Gesetz hält auch für Therapeuten Neuerungen bereit, über die wir in PP 07/2015, Seite 8 bereits berichtet haben.
15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer seinen Vorgesetzten grob beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen. Ob sie allerdings auch wirksam ist, steht auf einem anderen Blatt. Ein Oberarzt, der seinen Chefarzt als „autistisches krankes Arschl (…)“ betitelt hatte, behielt seinen Job. Denn er durfte darauf vertrauen, dass die Dame, der gegenüber die Äußerung fiel, sie nicht an den Beleidigten weiterreichen würde (Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.1.2015, Az. 3 Sa 571/14).