24.05.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber ab dem Verlangen nach Elternzeit nach § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht gekündigt werden. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss das beim Arbeitgeber schriftlich verlangen. So steht es in § 16 Abs. 1 BEEG. Fax oder E-Mail reichen dafür nicht aus. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 10. Mai 2016 entschieden (Az. 9 AZR 145/15).
19.05.2016 · Fachbeitrag ·
Personenbeförderung
Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer medizinischen Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation durch einen Fahrdienst des Betreibers der Einrichtung unterliegt der Genehmigungspflicht ...
17.05.2016 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Betreiber von Online-Bewertungsportalen, die erfahren, dass eine Bewertung auf ihrem Portal einen Rechtsverstoß darstellt, haben diese Bewertung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu überprüfen. Das hat der ...
13.05.2016 · Nachricht · Krankenkassen
Die AOK PLUS lobt die Arbeit der deutschen Physiotherapeuten. Nach einer aktuellen Pressemitteilung gibt sie jährlich 167 Millionen Euro für den Bereich Physiotherapie aus. Um die Qualität der physiotherapeutischen Leistung zu überprüfen, hatte die Krankenkasse 400 Versicherte befragt.
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09.05.2016 · Fachbeitrag ·
Versicherung
Im Vertrauen auf stabile Zinssätze haben viele Therapeuten in der Vergangenheit Lebensversicherungen abgeschlossen, deren Beiträge als Tilgungsersatz für parallel beantragte Kredite zweckentfremdet wurden.
09.05.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wird gegen einen Arbeitnehmer eine Änderungskündigung ausgesprochen, so muss ihm die Möglichkeit offenstehen, dies gerichtlich überprüfen zu lassen – auch in Betrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern, in denen ...
09.05.2016 · Fachbeitrag ·
Hausrecht
Wenn Patienten aggressiv auftreten, hilft als letztes Mittel oft nur ein Hausverbot. Neben allgemeinen Verhaltensregeln – wie bestimmtes Auftreten, feste Stimme und Zusammenhalt im Team – gibt es aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie Sie sich rechtssicher verhalten.