07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen sind unwirksam, wenn der gesetzliche Mindestlohn nicht ausdrücklich ausgenommen ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 24.08.2016 entschieden (Az. 5 AZR 703/15). Was dieses Urteil für Sie als Inhaber einer Physiotherapiepraxis bedeutet und worauf Sie bei bestehenden und neu abzuschließenden Arbeitsverträgen achten sollten, fasst PP für Sie zusammen.
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Verordungen
Die gesetzliche Krankenkasse muss einen Querschnittgelähmten mit einem sogenannten „Re-Walk-Exoskelett“ versorgen. Das hat das Sozialgericht (SG) Speyer am 20.05.2016 entschieden (Az. S 19 KR 350/15).
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Meniskusriss
Eine partielle Meniskektomie zählt zu den häufigsten operativen Eingriffen bei Erwachsenen mittleren Alters mit Knieschmerzen – obwohl die Datenlage für den Nutzen des Eingriffs gering ist. Eine norwegische Studie ...
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten müssen klar und detailliert formuliert sein, um Rechtskraft zu erlangen. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ in der Patientenverfügung oder „Entscheidungen mit dem behandelnden Arzt absprechen“ reichen dafür nicht aus. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 06.07.2016 entschieden (Az. XII ZB 61/16, Abruf-Nr. 187899 ). Was das Urteil für Sie bedeutet, fasst PP zusammen.
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Therapieangebot
In den vergangenen Jahren erfreute sich das Vibrationstraining vor allem in Fitnessstudios größerer Beliebtheit. Es verspricht schnelle Erfolge bei vergleichsweise geringem Aufwand und liegt im Trend.
07.10.2016 · Fachbeitrag ·
Steuerbescheid
Regelmäßig kommt es vor, dass das Finanzamt im Steuerbescheid von der eingereichten Erklärung abweicht. Eine Erläuterung dazu suchen Sie im Bescheid meist vergebens. Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, ...
28.09.2016 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Um sich unter der Vielzahl aller Werbemittel möglichst für die „richtigen“ zu entscheiden, reicht die Zielformulierung (PP 09/2016, Seite 17) allein nicht aus. Für erfolgreiche Werbung müssen Sie sich mit der Wirkung Ihrer Maßnahmen beschäftigen. Ein Modell, das diese Wirkung gut beschreibt, ist das sogenannte AIDA-Modell. In Ihrer Physiotherapiepraxis können Sie das Modell als Planungstool für Werbung einsetzen.