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  • 15.09.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Nicht jede grobe Beleidigung rechtfertigt eine Kündigung

    | Wer seinen Vorgesetzten grob beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen. Ob sie allerdings auch wirksam ist, steht auf einem anderen Blatt. Ein Oberarzt, der seinen Chefarzt als „autistisches krankes Arschl (…)“ betitelt hatte, behielt seinen Job. Denn er durfte darauf vertrauen, dass die Dame, der gegenüber die Äußerung fiel, sie nicht an den Beleidigten weiterreichen würde (Landesarbeitsgericht [LAG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.1.2015, Az. 3 Sa 571/14). |