06.03.2019 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Wer als Physiotherapeut den eigenen Erfahrungshorizont erweitern und neue Therapieansätze kennenlernen möchte, sollte sich mit dem Konzept der Spiraldynamik befassen. Spiraldynamik ist zwar keine von den Krankenkassen anerkannte Behandlungsmethode, aber ihre Prinzipien lassen sich ins eigene Praxisangebot integrieren.
06.03.2019 · Fachbeitrag ·
Abrechnungsorganisation
Bei der Frage, ob man selbst abrechnet oder nicht (PP 08/2018, Seite 11), stehen sich mehrere Argumente gegenüber: Verantwortung, Zeit, Sicherheit, Liquidität. Der folgende Beitrag zeigt die Vor- und Nachteile der ...
06.03.2019 · Fachbeitrag ·
Leserservice
Wer als Physiotherapeut einen Abrechnungsdienstleister sucht (PP 03/2019, Seite 8), kommt nicht darum herum, mehrere Anbieter zu vergleichen. Auch der folgende Beitrag kann keinen solchen Vergleich ersetzen und dient ...
06.03.2019 · Fachbeitrag ·
Verordnungspraxis
Während die Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)für Heilmittel im Jahr 2017 durchschnittlich um 4,6 Prozent gestiegen sind (von 6,5 auf 6,8 Mrd. Euro), verzeichnete die BARMER lediglich einen Zuwachs von 0,9 Prozent. Diese Feststellung des BARMER Heil- und Hilfsmittelreports lässt aufhorchen – zumal der Anstieg im Vergleichszeitraum noch 3,1 und davor 6,2 Prozent betragen hatte. Niedrig erscheinen insbesondere die Gesamtausgaben für physiotherapeutische Behandlungen: Sie sind um 0,5 ...
01.03.2019 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Diagnoseliste für Patienten mit besonderem Heilmittelbedarf erweitert (PP 08/2017, Seite 9). Die Liste steht ab sofort auf der Website der KBV zum Download bereit ...
20.02.2019 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Eine Heilpraktikererlaubnis (HP-Erlaubnis) darf auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkt werden. Allerdings muss der Antragsteller die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Chiropraktik ...
14.02.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Befristung von Arbeitsverträgen (s. u.) geändert: Demnach darf ein Arbeitsverhältnis auch dann nicht ohne Sachgrund befristet werden, wenn die Vorbeschäftigung acht Jahre zurückliegt (Urteil vom 23.01.2019, Az. 7 AZR 733/16). Das Urteil hat auch Folgen für die Befristung von Arbeitsverträgen in der Physiopraxis.