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DatenschutzUnklare Verordnung und DSGVO: Rückfrage beim Arzt bleibt weiterhin möglich

26.07.20184 Min. Lesedauervon RA Christian Fiedler, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 vollumfänglich gilt, hat unter den Physiotherapeuten für große Verunsicherung gesorgt. Sehr oft wird dabei diskutiert, ob Therapeuten bei einer unklaren Verordnung noch den verordnenden Arzt kontaktieren dürfen oder nur, wenn der Patient hierfür ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat. Die Antwort: Als Therapeut dürfen Sie nicht nur rückfragen, Sie müssen es sogar!

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AUSGABE: PP 10/2018, S. 14 · ID: 45400335

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