06.02.2020 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Im Marketing der Physiotherapiepraxis gilt es vor allem, Primär- und Sekundärbedürfnisse der Patienten zu erfüllen (PP 12/2019, Seite 7). Sobald der Patient mit der Praxis interagiert – online, telefonisch oder persönlich – befindet er sich in einem Prozess, der auch als „Momente der Wahrheit“ (Moments of Truth, MOT; vgl. weiterführenden Hinweis) bekannt ist: Unbewusst gleicht er die erlebten Kontaktpunkte (z. B. Praxiswebsite, Praxisambiente oder Begrüßung) mit seinen Erwartungen ab. Ziel des ...
06.02.2020 · Fachbeitrag ·
Nachfolge
Das Haus bekommt der Ehepartner, das Barvermögen die Kinder, das Kaffeeservice geht an die Nachbarin: Was mit den eigenen Besitztümern nach dem Tod passieren soll, regeln viele Menschen noch zu Lebzeiten in einem ...
04.02.2020 · Fachbeitrag ·
Schadenersatz
Einer Ihrer Arbeitnehmer ist bei einem fremd verschuldeten Unfall verletzt und ist arbeitsunfähig erkrankt. Sie als Arbeitgeber sind nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet, die Vergütung sechs Wochen ...
31.01.2020 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Manche Träger von Gesundheitsberufen (z. B. Ärzte, Physiotherapeuten) werden auf Online-Bewertungsportalen von Personen schlecht bewertet, die gar nicht ihre Patienten waren. Im Zweifelsfall ist es Sache des Portalbetreibers, den Behandlungskontakt zur bewerteten Praxis gewissenhaft zu überprüfen und vom Patienten aussagekräftige Belege für den Praxisbesuch einzuholen. Der Betreiber darf sich nicht mit inhaltsleeren Erklärungen des Verfassers zufriedengeben (Oberlandesgericht [OLG] Braunschweig, Urteil vom ...
30.01.2020 · Fachbeitrag ·
Elektromobilität
Für betriebliche (Elektro-)Fahrräder, die verkehrsrechtlich keine Kfz sind, hat die Finanzverwaltung jetzt die Details für die Bewertung des monatlichen Durchschnittswerts für die Privatnutzung festgelegt.
28.01.2020 · Fachbeitrag ·
Personal
In Zeiten des Fachkräftemangels bewerben sich immer mehr Physiopraxen bei Therapeuten – nicht mehr umgekehrt. Die Stellenanzeige ist daher heute das, was in den Bewerbungsunterlagen das Anschreiben ist: ...
27.01.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Findige Unternehmen bieten Arbeitnehmern an, Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigungen ohne Praxisbesuch und Arztkontakt per WhatsApp auszustellen. Solche AU-Bescheinigungen sind unlauter und verstoßen gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht (Landgericht [LG] Hamburg, Urteil vom 03.09.2019, Az. 406 HK O 56/19). Als Inhaber einer Physiotherapiepraxis sollten Sie solche AU-Bescheinigungen aber vor allem auch deshalb ablehnen, weil sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.