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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    Besonderer Verordnungsbedarf: KBV erweitert Diagnoseliste

    | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat die Diagnoseliste für Patienten mit besonderem Heilmittelbedarf erweitert ( PP 08/2017, Seite 9 ). Die Liste steht ab sofort auf der Website der KBV zum Download bereit (online unter https:// www.iww.de/s2463 ). |

     

    MERKE | Viele Patienten mit bestimmten schweren Erkrankungen benötigen eine dauerhafte Heilmitteltherapie. In diesem Fall darf die für den Regelfall festgelegte Anzahl von Heilmittelbehandlungen überschritten werden. Welche Diagnosen Voraussetzung für einen langfristigen bzw. besonderen Heilmittelbedarf sind, fasst die KBV in regelmäßig aktualisierten Diagnoselisten zusammen.

     
    Quelle: ID 45777853