23.03.2021 · Fachbeitrag ·
Praxis-Pkw
Im Rahmen des Flottenaustauschprogramms Sozial & Mobil beteiligt sich das Bundesumweltministerium (BMU) an den Kosten, die beim Kauf eines neuen, rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs entstehen. Physiotherapeuten, die die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für ihre Praxis planen, sind (Stand: März 2021) grundsätzlich antragsberechtigt. Wichtig: Zum 10.08.2021 ist die Liste der Antragsberechtigten geändert worden, dort heißt es nun „Nicht antragsberechtigt sind Arztpraxen und niedergelassene Ärzte“.
19.03.2021 · Nachricht ·
Beschlüsse
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelungen zur Leistungserbringung und -abrechnung (Beitrag online unter iww.de/pp , Abruf-Nr 47100917 ) erneut verlängert – bis zum 30.09.2021.
19.03.2021 · Nachricht ·
Vergütung
Die Vergütungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringern wurden am 18.03.2021 erneut ergebnislos vertagt. Ein neuer Verhandlungstermin ist ab dem 22.03.2021 vorgesehen. Das teilen die vier an den ...
19.03.2021 · Nachricht ·
Buchtipp
„Das Waschbrett wird in der Küche gemacht“, heißt es auch im Fitnesstraining. Physiotherapeuten müssen sich ja nicht gleich zum Ernährungsberater fortbilden (PP 03/2016, Seite 7). Aber Patienten oder Kursteilnehmer sind für den einen oder anderen Tipp dankbar, wie sie mti der richtigen Ernährung ihre körperliche Fitness steiger können. Falsche Ernährung kommt oft von negativen Emotionen - wie dieser Buchtipp zeigt.
19.03.2021 · Fachbeitrag ·
Hilfsprojekte
Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen schickt medizinisches Personal in Kriegs- und Krisengebiete. In Zusammenarbeit mit lokalen Mitarbeitern wird in Krankenhäusern und mit Gesundheitsprojekten Menschen in Not ...
18.03.2021 · Nachricht ·
Patientenbindung
Aktuelle Hygienekonzepte für Arzt- und Therapiepraxen sehen vor, keine Zeitschriften im Wartezimmer auszulegen. Und doch müssen Sie trotz Pandemie nicht auf aktuelles und zeitgemäßes Infotainment für Ihre Patienten ...
17.03.2021 · Nachricht ·
Arbeitsschutz
Seit dem 08.03.2021 gilt die aktualisierte Coronavirus-Testverordnung (TestV; online unter iww.de/s4709 ). Demnach dürfen auch Physiotherapiepraxen für die eigene Belegschaft zehn sog. PoC-Tests (s. u.) pro Person im Monat beschaffen, anwenden und gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen, in deren Bezirk die Physiopraxis ihren Sitz hat. Das teilen der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK) und PHYSIO DEUTSCHLAND übereinstimmend auf ihren Websites mit.