31.03.2021 · Fachbeitrag ·
Haftung
Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter bei einem Unfall verletzt oder einen Schaden erleidet, ist das schon schlimm genug. Schlimmer noch, wenn Sie als Arbeitgeber dafür haften. Wann dies der Fall ist und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, zeigt dieser Beitrag.
30.03.2021 · Nachricht ·
Abrechnung
Die Krankenkassenverbände haben wegen der weiter bestehenden Coronapandemie ihre Sonderregelungen zur Erbringung und Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen (PP 01/2021, Seite 1) bis zum 30.09.2021 verlängert ...
29.03.2021 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Die Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag zwischen den Physiotherapieverbänden und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) wurden am 25.03.2021 erneut ohne Ergebnis abgebrochen. Die vier an den ...
29.03.2021 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafrecht
Wer seinen Steuerberater nur unvollständig mit steuerlich relevanten Informationen versorgt, muss u. U. mit einer Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Steuerhinterziehung rechnen. Dies hat das Landgericht (LG) Osnabrück hervorgehoben (Urteil vom 04.03.2021, Az. 14 Ns 3/21). Der vorliegende Fall ist auch für niedergelassene Physiotherapeuten relevant.
26.03.2021 · Fachbeitrag ·
Patientenführung
Seit einem guten Jahr sehen sich Physiotherapeuten vermehrt mit Patienten konfrontiert, die an Corona erkrankt waren oder nicht genau wissen, ob sie das Virus hatten. Was muss ich beachten, wenn ich nach einer Infektion ...
25.03.2021 · Nachricht ·
Rechtsprechung
Während des Elterngeldbezugs werden Einkommensersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld) zum Teil oder vollständig auf den Elterngeldanspruch angerechnet. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jetzt ...
24.03.2021 · Nachricht ·
Lohnfortzahlung
Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Das gilt bis 30.06.2021. Darauf hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verständigt.