04.02.2021 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Erscheint ein Patient nicht zum vereinbarten Behandlungstermin, hat die Praxis eine Umsatzeinbuße. Grundsätzlich gilt: Wer eine Leistung bestellt, diese aber nicht abholt bzw. annimmt, muss die vereinbarte Vergütung nach § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) trotzdem bezahlen. Dies gilt jedoch für Behandlungsverträge nur sehr eingeschränkt, wie der Bundesgerichtshof (BGH; III. Zivilsenat) erneut festgestellt hat (Urteil vom 08.10.2020, Az. III ZR 80/20). Warum es sich trotzdem lohnt, eine Klausel zum ...
03.02.2021 · Fachbeitrag ·
Heilmittel-Richtlinie
Frage: „Laut den Corona-Sonderregelungen des GKV-Spitzenverbands für Heilmittelerbringer ist die Prüfung der 14-tägigen Unterbrechungsfrist zum 01.10.2021 ausgesetzt. Was bedeutet das für die Abrechnung von ...
01.02.2021 · Fachbeitrag ·
Mitarbeitermotivation
Auch in Physiotherapiepraxen stehen kleine Gesten und Aufmerksamkeiten für die Mitarbeiter auf der Tagesordnung. So werden diesen oftmals Getränke und kleinere Leckereien kostenlos zur Verfügung gestellt.
29.01.2021 · Fachbeitrag ·
Leistungserbringung
Auch Physiotherapeuten haben seit Beginn der Coronapandemie im Frühjahr 2020 ihre Erfahrungen mit Videochats und -meetings sammeln können und müssen. Zu Jahresbeginn 2021 haben der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der GKV-Spitzenverband die Möglichkeit zur Teletherapie für Heilmittelerbringer bis zum 31.03.2021 verlängert. Auch außerhalb der Pandemie können Videobehandlungen oder Personal Trainings per Video das herkömmliche Angebot der Physiopraxis sinnvoll ergänzen.
28.01.2021 · Nachricht ·
Therapie
Welche internationalen physiotherapeutischen Leitlinien sollten vorrangig an den Kontext in Deutschland angepasst werden? Das möchte die Deutsche Gesellschaft für Physiotherapiewissenschaft (DGPTW) von ...
28.01.2021 · Nachricht ·
Leserservice
Seit dem 01.01.2021 ist die geänderte Fassung der Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Die wesentlichen Änderungen fasst PP in einer Sonderausgabe zusammen (als PDF online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 47087879 ).
27.01.2021 · Nachricht ·
Beschlüsse
Was für die Corona-Hygienepauschale beschlossen wurde ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 47061989 ), gilt nun auch für die Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; PP 05/2020, Seite 2): Sie werden bis zum 31.03.2021 verlängert (Beschlusstext online unter iww.de/s4236 ). Die Regelungen sollen Leistungserbringern die Abgabe und Abrechnung von Heilmittelbehandlungen erleichtern. Sie treten mit Wirkung zum 01.02.2021 nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.