19.05.2021 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Wenn zufriedene Patienten Ihre Physiopraxis über Online-Bewertungsportale empfehlen, kann dies wie ein regelrechter Katalysator auf die Patientenzahlen wirken. Umgekehrt schaden schlechte Bewertungstexte, niedrige Punktbewertungen und schlimmstenfalls regelrechte Schmierkampagnen jedem Praxisinhaber. Welche Äußerungen mit all ihren nachteiligen Konsequenzen Sie für Ihre Praxis hinnehmen müssen und gegen welche Sie mit Erfolg rechtlich vorgehen können, erklärt dieser Beitrag.
18.05.2021 · Fachbeitrag ·
GKV-Zulassungsempfehlungen
Frage: „Ich überlege, die Behandlungstakte in meiner Praxis zu ändern. Dadurch werden mehr Behandlungsliegen benötigt. Einige der Praxisräume sind ausreichend groß, um darin zwei Behandlungsliegen unterbringen ...
12.05.2021 · Nachricht ·
Kinderkrankengeld
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wurde weiter ausgeweitet: Von 20 Tagen pro Elternteil und Kind auf 30 Tage; für Elternpaare also eine Erhöhung pro Kind auf 60 Tage. Für Alleinerziehende wurde der ...
03.05.2021 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Telefon- und Branchenbücher haben ausgedient. Gesundheitsinformationen, Ärzte und Physiotherapeuten werden heute online gesucht und gefunden. Möchten Sie dies auch für Ihre Praxis nutzen, sollten Sie einige Formalitäten beachten.
30.04.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die unter dem Stichwort „44-Euro-Grenze“ bekannten Sachleistungen sind ein beliebtes Instrument der Lohngestaltung – auch in Physiotherapiepraxen (PP 12/2018, Seite 15). Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren ...
29.04.2021 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Auch in der Physiotherapie sowie den damit eng verbundenen Bereichen Medical Fitness und Prävention hat sich die coronabedingte Digitalisierung als Innovationstreiber erwiesen: Sog. „smarte“ Gesundheitsangebote ...
29.04.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Gerade in einer Physiotherapiepraxis machen die Personalkosten den größten Anteil der Fixkosten aus. Um die damit verbundenen Lohnnebenkosten gering zu halten, bieten sich abgabenbegünstigte Gehaltsbestandteile an: z. B. Fahrtkostenzuschüsse, ein Smartphone oder ein Fitnessstudiovertrag für die Beschäftigten. Fehler bei der steuerlichen Gestaltung können hier teuer werden und steuerpflichtigen Arbeitslohn auslösen. Darüber, wie Sie auf der sicheren Seite sind, hat PP in diesen Beiträgen berichtet.