28.05.2021 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Immer wieder erleben alte Sportarten ein Revival und erblühen unter neuem Namen zum Fitnesstrend. Das gilt auch für das gute alte Seilspringen, das im 21. Jahrhundert unter dem Banner „Rope Skipping“ firmiert und sogar als Wettkampfsportart praktiziert wird. So weit muss man nicht gehen, aber das Seilspringen lässt sich hervorragend in der Physiotherapie einsetzen. Warum das sinnvoll ist und wie das geht, zeigt dieser Beitrag.
26.05.2021 · Nachricht ·
Studie
Fehlbelastungen des Knies nach Versorgung mit einer Total-Endoprothese (TEP) sind möglichst zu vermeiden. Experten der European Knee Associates (EKA) haben 120 EKA-Mitglieder online befragt und anhand der Ergebnisse ...
25.05.2021 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Gesundheitsförderung
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Gesundheitsleistungen im Wert von bis zu 600 Euro p. a. steuerfrei zukommen lassen. Seit 01.01.2019 ist dafür eine Zertifizierung erforderlich – oder auch nicht (PP 01/2019, ...
21.05.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Die Begriffe „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) und „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) werden oft synonym verwendet. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass es sich auszahlt, in die Gesundheit der eigenen Belegschaft zu investieren – sei es durch Inhouse-Maßnahmen, sei es durch Finanzierung externer Gesundheits- und Fitnessangebote. Oft sparen Unternehmer dabei sogar noch Steuern. Physiotherapeuten können das damit verbundene Umsatzpotenzial gewinnbringend nutzen. Darüber, wie das ...
20.05.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuererklärung 2020 ist zusammen mit der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und/oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die neue Anlage ...
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20.05.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer betriebsinterne Corona-Schutzvorkehrungen konsequent missachtet und einen Kollegen bewusst anhustet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht [LAG] Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2021, Az.
19.05.2021 · Nachricht ·
Arbeitsschutz
Höhenverstellbare Behandlungsliegen in Physiotherapiepraxen können eine Gefahrenquelle darstellen (z. B. Verletzungen durch Einklemmen). Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat die Sicherheitsregeln für höhenverstellbare Behandlungsliegen verschärft. Die neuen Regelungen gelten ab sofort. Das teilt PHYSIO-DEUTSCHLAND auf der verbandseigenen Website mit.