26.02.2021 · Nachricht ·
Studie
Bei Migräne senkt eine achtsamkeitsbasierte Stressreduktion (MBSR; PP 04/2017, Seite 10), die Elemente aus Yoga (PP 05/2019, Seite 8) und Meditation (PP 02/2020, Seite 8) enthält, die Zahl der Schmerztage in ähnlichem Maße wie eine Kopfschmerzschulung. Im Vergleich dazu steigert die MBSR aber die individuelle Lebensqualität. Das belegt eine Studie aus den USA.
25.02.2021 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ...
24.02.2021 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Unverhofft kommt oft: Ein Patient stößt versehentlich am Empfang einen Laptop vom Tisch, ein Kursteilnehmer beschädigt einen Stepper bei der Benutzung. Wann müssen Schädiger für den Schaden aufkommen? Wie hoch ist ...
23.02.2021 · Nachricht ·
DSGVO
Gemäß einer Information des Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen ist ein Telefax nicht mehr datenschutzkonform. Galt es noch vor einigen Jahren als relativ sichere Methode für den Versand personenbezogener Daten, müssten jetzt alternative, sichere und damit geeignete Verfahren genutzt werden, wie etwa Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mails oder – im Zweifel – auch die herkömmliche Post.
23.02.2021 · Nachricht ·
Handwerkerleistungen
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden, die ein Biber auf dem Wohngrundstück verursacht hat, sind als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig, nicht aber als ...
22.02.2021 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Das Verordnungsgeschehen in der Physiotherapie zeigt wenig Auffälligkeiten im Vergleich zum Vorjahr. Das geht aus dem „Heilmittelbericht 2020“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor (vgl.
19.02.2021 · Fachbeitrag ·
Sachleistungen
Eine Gehaltserhöhung ist zwar schön, aber finanziell nicht immer drin. Denn 55 Euro mehr im Portemonnaie für angestellte Therapeuten kosten den Praxisinhaber rund 120 Euro Lohn im Monat. Betrieblich wesentlich günstiger und für die Mitarbeiter ebenso attraktiv ist dann vielleicht das Überlassen eines hochwertigen Smartphones – auch zur privaten Nutzung. Dieser Beitrag zeigt anhand eines Fallbeispiels, wie lukrativ diese Art Gehaltsbonus im Vergleich zu einer normalen Gehaltserhöhung sein kann.