24.11.2021 · Fachbeitrag ·
Recht
Anbieter von Tantra-Massagen gelten als Prostituierte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Sie müssen sich daher als solche bei der Kreisordnungsbehörde anmelden und regelmäßig an den Beratungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) teilnehmen. Dementsprechend wies das Gericht die Klage eines Tantra-Masseurs gegen den Kreis Mettmann ab (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2021, Az. 29 K 8461/18).
24.11.2021 · Nachricht ·
Infektionsschutz
Infolge des geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt auch in Physiopraxen für alle Beschäftigten nach § 28b Abs. 2 seit heute eine tägliche Testpflicht. Da diese ohne größeren Vorlauf angekündigt wurde, ...
24.11.2021 · Fachbeitrag ·
Personal
Mit innerer Kündigung ist das Arbeitsverhalten von Angestellten gemeint, bei dem die Leistung auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert wird. Verbunden ist dies meist mit steigenden Fehlzeiten, sinkender ...
24.11.2021 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Die Rahmenbedingungen für eine umfassende und fundierte Therapie sind nicht immer optimal. Viele Therapeuten wünschen sich mehr Zeit für Ihre Patienten, um auf Probleme einzugehen und eine bessere Therapieplanung umzusetzen. Medical Coaching als Selbstzahlerangebot kann hier eine Lösung sein.
22.11.2021 · Fachbeitrag ·
Persönlichkeitsrecht
Wenn Sie in der Außendarstellung Ihrer Physiopraxis die Diversität Ihres Teams über Mitarbeiterfotos abbilden möchten, müssen Sie die darauf abgebildeten Personen fragen, ob diese mit der Abbildung einverstanden ...
18.11.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Vergünstigungen. Ein interessantes Instrument, um Mitarbeiter an Ihre Praxis zu binden, ist die Möglichkeit, ihnen anzubieten, ihr privates Elektroauto oder ...
17.11.2021 · Fachbeitrag ·
Scheinselbstständigkeit
Ein Physiotherapeut, der als freier Mitarbeiter tätig ist, gilt als abhängig beschäftigt und damit als Arbeitnehmer, wenn er in die Organisation der Praxis eingegliedert ist und kein Unternehmensrisiko trägt (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2021, Az. L 4 BA 75/20, Abruf-Nr. 224912). Das Urteil wurde mit Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesozialgericht angefochten (Az. B 12 R 26/21 B).