28.05.2021 · Nachricht ·
Gesundheitsforschung
Achtsamkeitsbasierte Angebote zur Stressbewältigung (z. B. Yoga, Meditation oder Qigong) gehören inzwischen zum Angebot vieler Physiopraxen (vgl. Beitrag in PP 08/2019, Seite 19 und Beitrag online vom 26.02.2021 unter Abruf-Nr. 47161059 ). Auch viele Unternehmen bieten solche Maßnahmen im Rahmen ihrer betrieblichen Gesundheitsförderung an ( iww.de/pp , Abruf- Nr. 47424694 ). Ein aktueller Forschungsbericht der Uni Witten/Herdecke, belegt nun, wie wirksam Achtsamkeitstrainings in der Arbeitswelt sind. [1]
28.05.2021 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Wenn Sie als Physiotherapeut Ihrer Belegschaft neben dem Gehalt zusätzliche Leistungen zukommen lassen, sollten Sie vermeiden, dass dabei Lohnsteuer anfällt (PP 05/2021, Seite 20). In diesem Zusammenhang sind ...
28.05.2021 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Immer wieder erleben alte Sportarten ein Revival und erblühen unter neuem Namen zum Fitnesstrend. Das gilt auch für das gute alte Seilspringen, das im 21. Jahrhundert unter dem Banner „Rope Skipping“ firmiert und ...
26.05.2021 · Nachricht ·
Studie
Fehlbelastungen des Knies nach Versorgung mit einer Total-Endoprothese (TEP) sind möglichst zu vermeiden. Experten der European Knee Associates (EKA) haben 120 EKA-Mitglieder online befragt und anhand der Ergebnisse eine Empfehlung ausgearbeitet, welche Sportarten nach einer Knie-TEP empfehlenswert sind und welche nicht.
25.05.2021 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Gesundheitsförderung
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Gesundheitsleistungen im Wert von bis zu 600 Euro p. a. steuerfrei zukommen lassen. Seit 01.01.2019 ist dafür eine Zertifizierung erforderlich – oder auch nicht (PP 01/2019, ...
21.05.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Die Begriffe „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) und „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) werden oft synonym verwendet. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass es sich auszahlt, in die Gesundheit der ...
20.05.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuererklärung 2020 ist zusammen mit der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und/oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die neue Anlage Corona-Hilfen einzureichen.
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