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AbrechnungHygienepauschale bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert

07.07.20211 Min. LesedauerIWW

Die Corona-Hygienepauschale ist bis zum 31.12.2021 verlängert worden. Am 02.07.2021 wurde im Bundesanzeiger die Änderung zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ veröffentlicht. Sie gilt rückwirkend zum 01.07.2021

Merke | Die Corona-Hygienepauschale wurde beschlossen, damit Heilmittelerbringer den Hygieneaufwand kompensieren können, der ihnen durch die Coronapandemie entstanden ist (PP 06/2020, Seite 3). Im Zeitraum vom 05.05.2020 bis zum 31.12.2021 dürfen die Leistungserbringer die Positionsnr. X9944, bewertet mit 1,50 Euro, pro Verordnung abrechnen.

AUSGABE: PP 08/2021, S. 1 · ID: 47496699

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