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  • · Nachricht · Praxiszulassung

    Zulassungsportal der ARGE-Heilmittel ist online

    | Seit dem 05.07.2021 ist das Zulassungsportal der ARGE Heilmittel online. Unter zulassung-heilmittel.de/ können Heilmittelerbringer ihre eigene Zulassungsakte einsehen und Vorgänge im Zusammenhang mit ihrer Zulassung selbst online bearbeiten. |

     

    • Zu den Vorgängen in diesem Bereich gehören:
    • Beendigung einer Zulassung
    • Mitarbeitermeldungen (An- und Abmeldungen bzgl. der Zulassung)
    • Änderungen in der fachlichen Leitung
    • Sonstige Mitteilungen, die Auswirkungen auf die Zulassung haben (räumliche Veränderungen etc.)
    • Beantragung von Abrechnungsbefugnissen für die besonderen Maßnahmen der Physiotherapie
     

    Wichtig | Aufgrund der aktuellen Schiedsverfahren im Heilmittelbereich (siehe u. a. Beitrag in PP 08/2021, Seite 3 ff.) wird das Portal nach Angaben der ARGE Heilmittelzulassung zz. aktualisiert (Stand: 02.08.2021). Voraussichtlich ab Mitte August 2021 ist der Zugriff wieder möglich.

     

    PRAXISTIPP | Einzelne Heilmittelverbände (wie z. B. der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten ‒ IFK e. V.) bieten ihren Mitgliedern an, die Vorgänge im ARGE-Portal stellvertretend für sie zu bearbeiten. Dafür müssen Sie dem Verband eine Vollmacht erteilen. Falls Sie einem Heilmittelverband angehören, wenden Sie sich für die Umsetzung an die jeweilige Verbandsgeschäftsstelle.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 1 | ID 47496954