02.08.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Jede Physiotherapeutin und jeder Physiotherapeut telefoniert – privat und beruflich. Das Problem in der Praxis: Wie lassen sich die beruflich veranlassten Kosten von der Steuer absetzen? Denn oft besteht nur ein gemischt genutzter (Handy-)Vertrag. Hierfür gibt es zum Glück praxistaugliche Vereinfachungsmöglichkeiten, die von angestellten und selbstständigen Physiotherapeuten genutzt werden können. Zudem können niedergelassene Physiotherapeuten ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuschüsse gewähren!
28.07.2023 · Fachbeitrag ·
Wissenschaftliche Arbeiten
Betriebsausgabenpauschalen sind eine gute Möglichkeit, den Gewinn auf einfachem Weg zu mindern. Auch für eine nebenberufliche wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit sowie für Vortrags- ...
12.07.2023 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherungspflicht
Selbstständig tätige Lehrerinnen und Lehrer sind sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Yogakursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht unter die Rentenversicherungspflicht ...
26.06.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Die Elektromobilität überzeugt auch in vielen physiotherapeutischen Praxen durch ihre steuerlichen Vorzüge und die Tatsache, dass die Umwelt geschont wird. PP macht Sie deshalb mit den wichtigsten Vorteilen vertraut und beleuchtet neben der Dienstwagenüberlassung auch Stromzuschüsse, Ladevorrichtungen und die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote).
10.05.2023 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Im Gegensatz zu Ihnen sind die Mitarbeiter Ihrer Physiopraxis i. d. R. in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wenn der mögliche Renteneintritt näher rückt, stecken diese oft in einer Zwickmühle.
27.03.2023 · Fachbeitrag ·
Kundenberatung
Nicht alle Kosten, die aufgrund von Krankheit entstehen, sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung (agB) nach § 33 EStG absetzbar. Oft ist die Abgrenzung schwierig. Das gilt vor allem für die Frage, ob ...
23.03.2023 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Den eigenen Angestellten einen Pkw als Gehaltsextra zu überlassen, kann sich auch für Inhaber von Physiopraxen lohnen (PP 01/2022, Seite 15 ff.). Wenn die Beschäftigten dafür ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, müssen sie alle Kosten einzeln und belegmäßig nachweisen. Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Pkw aus (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom ...