22.06.2022 · Fachbeitrag ·
Steuerentlastung 2022
Auch auf Inhaberinnen und -inhaber von Physiopraxen kommt im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes, das am 20.05.2022 vom Bundesrat gebilligt wurde, bürokratische Mehrarbeit zu. Sie haben u. a. ihren Arbeitnehmern im September 2022 eine Energiepreispauschale von 300 Euro auszuzahlen und die Lohnabrechnungen seit Januar 2022 aufgrund eines erhöhten Grundfreibetrags und Arbeitnehmer-Pauschbetrags zu korrigieren.
13.06.2022 · Nachricht ·
Künstlersozialabgabe
Wer einen Webdesigner mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss noch keine Abgaben zur Künstlersozialkasse leisten. Abgabepflichtig ist nur, wer nicht nur gelegentlich Aufträge erteilt (Bundessozialgericht ...
04.05.2022 · Nachricht ·
Bewertungsportale
Ärzte, deren Basisdaten ungefragt vom Bewertungsportal Jameda übernommen wurden, haben keinen DSGVO-Löschungsanspruch gegen den Anbieter, da für die Speicherung ein berechtigtes Interesse besteht (Bundesgerichtshof ...
29.04.2022 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Neben der Firmenwagenüberlassung (PP 01/2022, Seite 15) kommt die Überlassung eines Jobrads an Angestellte immer mehr in Mode. Einerseits sind die Kosten gering und die Umsetzung ist einfach zu handhaben, andererseits wird die Gesundheit der Beschäftigten gefördert. Nicht zuletzt ist die Überlassung eines Jobrads auch finanziell attraktiv. Während Angestellte und Praxisinhaber Sozialabgaben sparen, sinkt bei den Beschäftigten zusätzlich die Steuerbelastung. PP macht Sie mit den steuerlichen Regelungen ...
21.04.2022 · Fachbeitrag ·
Arbeitslohn
In vielen Fällen führt die Übernahme von Buß- und Verwarnungsgeldern zu Arbeitslohn. Doch nicht immer. Das zeigt ein „Übernahme-Fall“ im Paketzustelldienst, den das FG Düsseldorf, der BFH und nun schließlich ...
14.04.2022 · Fachbeitrag ·
Außergewöhnliche Belastung
Ein Steuerzahler, der zu einem Grad in Höhe von 90 Prozent behindert ist und an einer Kälteallodynie leidet, kann die Kosten für eine Überwinterung in subtropischem Klima (hier Thailand) prinzipiell als ...
06.04.2022 · Fachbeitrag ·
Lohnabrechnung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Details bei der Entgeltabrechnung für Arbeitslohnspenden zugunsten der vom Krieg in der Ukraine Betroffenen geregelt. Demnach fällt für den gespendeten Betrag keine Lohnsteuer an, allerdings sind Sozialabgaben zu zahlen (BMF, Schreiben vom 17.03.2022, Az. IV C 4 - S 2223/19/10003 :013, Abruf-Nr. 228132 ).